So können Menschen aus Drittstaaten künftig in der Bundesrepublik arbeiten, wenn sie einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss und zwei Jahre Berufserfahrung haben, ohne dass die Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden müssen. Dabei sind allerdings Mindestgehälter vorgesehen. Zudem müssen die Arbeitgeber tarifgebunden sein, damit Lohndumping verhindert wird. Für Auszubildende und Studierende aus Nicht-EU-Staaten wird es einfacher, nebenbei zu arbeiten.
Mit den Regelungen tritt die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Bereits seit November gelten pragmatischere Vorgaben für Fachkräfte mit einem in Deutschland anerkannten Berufsabschluss und Akademiker. Im Juni folgen weitere Regeln wie etwa die Einreise zur Jobsuche mit einer sogenannten Chancenkarte.
Diese Nachricht wurde am 01.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.