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Banken reagieren auf Abmahnung

Ein Pfändungsschutzkonto dient dazu, den Konteninhaber vor einer Pfändung zu schützen. Das lassen sich viele Banken - obwohl gesetzwidrig - gern mit einem Vielfachen eines Girokontos bezahlen. Nun sind die Verbrauchzentralen dagegen vorgegangen.

Von Dieter Nürnberger | 01.03.2011
    Den Stein ins Rollen brachte unter anderem die Verbraucherzentrale in Sachsen. Sie hatte vor rund vier Wochen festgestellt, dass beispielsweise die Volksbank Mittelsachsen für ein Pfändungsschutzkonto eine monatliche Gebühr von 15 Euro erhob – zum Vergleich: Ein übliches Kontomodell kostet hier lediglich sechs Euro. Die Verbraucherzentrale schickte daraufhin der Bank eine Abmahnung. Nun ist dort das sogenannte P-Konto genauso teuer wie ein übliches.

    Kein Einzelfall, denn die Problematik überteuerter Pfändungsschutzkonten ist auch dem Verbraucherzentrale Bundesverband bekannt. VZBV-Bankenreferent Frank-Christian Pauli:

    "Auch wir beschäftigen uns mit Abmahnungen in diesem Bereich. Im Prinzip hat der Gesetzgeber festgelegt, dass es für diese Konten eigentlich gar keine Zusatzentgelte geben darf. Wir gehen auch nicht davon aus, dass ein Pfändungsschutzkonto ein neues Kontomodell ist – so argumentieren ja die Banken. Es ist eine Option, die gesetzlich verpflichtend zu den anderen Kontomodellen anzubieten ist."

    Das Pfändungsschutzkonto gibt es seit Juli 2010. Es ist kein eigenständiges Konto, sondern ein bereits bestehendes, welches aber auf Antrag des Kunden als P-Konto geführt werden kann. Hier greift dann automatisch der sogenannte Basispfändungsschutz in Höhe des derzeitigen Freibetrages von rund 985 Euro. Dieser Betrag ist als Existenzminimum vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Auch ein höherer Pfändungsschutz ist möglich, wenn beispielsweise noch Unterhaltspflichten zu erfüllen sind oder Kindergeld hinzukommt.

    Der Vorwurf, dass einzelne Banken beim P-Konto zu viel kassieren, ist dem Zentralen Kreditausschuss beim Bundesverband Deutscher Banken zu pauschal – dafür sei der Markt mit ganz verschiedenen Kontomodellen und auch -gebühren zu vielseitig, sagt Kerstin Altendorf, Sprecherin beim Kreditausschuss:

    "Sie können für ein normales Girokonto entweder gar nichts zahlen oder Sie zahlen einen kleinen Betrag. Sie zahlen eventuell für die Überweisungen extra oder wie auch immer – das hängt von Ihrem jeweiligen Girokonto-Paket ab. Deswegen ist es für Banken und Sparkassen auch durchaus möglich, das Pfändungskonto zu bepreisen – also eine monatliche Kontoführungsgebühr dafür zu verlangen. Der Punkt ist: Es gibt auch verschiedene Banken, die das Pfändungskonto generell kostenfrei anbieten – hier muss man sich informieren und auch Angebote vergleichen."

    Der Kunde habe deshalb wie beim normalen Girokonto auch beim P-Konto die Wahl. Dass das Pfändungsschutzkonto per se nicht teurer als ein normales sein dürfe, sieht der Zentrale Kreditausschuss allerdings anders als die Verbraucherschützer:

    "Die Bank darf nichts für die Umstellung auf ein P-Konto verlangen. Wenn sie allerdings argumentiert, dass damit ein höherer administrativer Aufwand verbunden ist, dann kann sie zunächst einmal auch ein höheres Entgelt dafür verlangen. Es sollte aber auf jeden Fall angemessen sein."

    Doch welche zusätzliche Gebühr ist angemessen? Die Verbraucherschützer haben ermittelt, dass ein P-Konto durchschnittlich fünf bis sechs Euro teurer sei.

    Zudem haben sie herausgefunden, dass mitunter auch damit verbundene Dienstleistungen eingeschränkter als sonst sein können. So müssten fast alle Inhaber eines Pfändungsschutzkontos auf die Bereitstellung eines Dispokredits oder auf eine Kreditkarte verzichten. Auch hier müssten die Einzelfälle betrachtet werden, sagt der Bankenverband. Als Kunde müsse man sich aber nicht jede Einschränkung gefallen lassen, so Kerstin Altendorf:

    "Wenn Sie Ärger mit dem P-Konto haben und meinen, dass ihre Bank oder Sparkasse da nicht fair mit Ihnen umgegangen ist, dann können Sie sich auf jeden Fall auf bei den Kundenbeschwerdestellen, bei den Ombudsleuten der Banken beschweren. Das ist kostenfrei. Das klappt auch relativ kurzfristig, damit die Leute wieder schnell an ihr Geld kommen."

    Die Verbraucherzentrale in Sachsen will die Banken und ihre Gebührenpolitik beim P-Konto auf jeden Fall weiter im Auge behalten. Grundsätzlich aber sei das Pfändungsschutzkonto ein gutes und notwendiges Angebot.