Donnerstag, 09. Mai 2024

Der Tag
Was heißt eigentlich "drittes Geschlecht"?

Intersexuelle sollen eine Möglichkeit bekommen ein "drittes Geschlecht" anzugeben. In Geburtsurkunden etwa. Dort sieht das Gesetz bisher vor, dass "Mann" oder "Frau" eingetragen wird. Das Bundesverfassungsgericht sagt nun: Das muss geändert werden. Warum ist das für die Betroffenen so wichtig?

Von Ann-Kathrin Büüsker | 08.11.2017
    Vor der Silhouette eines Mannes und einer Frau sind Geschlechtersymbole abgebildet.
    Geschlecht als zentrale Kategorie unseres Selbst- und Weltverhältnisses. (imago / Ikon Images)
    "Die Vulnerabilität von Menschen, deren geschlechtliche Identität weder Frau noch Mann ist, ist in einer überwiegend nach binärem Geschlechtsmuster agierenden Gesellschaft besonders hoch."
    Zu diesem Schluss kommt das Bundesverfassungsgericht und gibt dem Gesetzgeber deshalb den Auftrag, es zu ermöglichen, dass Intersexuelle künftig im Personenstandsregister eine Art "drittes Geschlecht" angeben können. Dies muss gesetzlich bis Ende 2018 umgesetzt werden. Was heißt denn nun "drittes Geschlecht" und warum ist das für die Identität der Personen so elementar? Dazu ein Gespräch mit Simone Miller, Redakteurin bei Deutschlandfunk Kultur.
    Wir sprechen außerdem über Sicherheit im Kommunikationszeitalter. Großer Begriff, großer Aufwand. In Deutschland hat das BSI, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, hier viele Fäden in der Hand, prüft, wo Gefahren liegen. Heute wurde der jährliche Bericht zur aktuellen Sicherheitslage vorgestellt. Wir nehmen das zum Anlass uns die Arbeitsweise des BSI einmal genauer anzuschauen, mit Falk Steiner aus unserem Hauptstadtstudio.
    Und wir lösen unsere Frage von gestern auf. Wie verdrossen macht Sie der Sondierungsmarathon in Berlin?
    Für weitere Fragen und Feedback sind wir erreichbar unter dertag@deutschlandfunk.de