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Digitales Desaster

Zum 1. Oktober soll die elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden. So der Plan der Regierung. Ob das stark umstrittene Modell dann wirklich kommt, bezweifeln Experten bereits. Peter Welchering im Gespräch mit Manfred Kloiber.

04.07.2009
    Kloiber: Die elektronische Gesundheitskarte soll also nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Oktober an den Start gehen. Mit welcher Auflage soll sie denn unters Versichertenvolk gebracht werden, Peter Welchering?

    Welchering: Also, die ursprünglich angedachten 80 Millionen in der Auflage, die wird es wohl nicht geben. Denn der Verband der privaten Krankenversicherungen hat bereits angekündigt, dass er beim Start mit der Gesundheitskarte nicht dabei sein wird mit seinen Versicherten. Bleiben also die gesetzlichen Versicherungen. Das halbiert die Auflage glatt, und selbst bei den gesetzlichen Krankenversicherungen wird das Thema Gesundheitskarte sehr kontrovers zurzeit diskutiert. Dass auf dieser Seite dann wirklich alle Versicherungen den Roll-Out der Karte mitmachen, also beim Start dabei sind, das ist eher fraglich. Noch hält zwar die Regierung am 1. Oktober als Startdatum fest, aber unter Experten wird sogar schon über eine weitere Verschiebung des Starttermins diskutiert.

    Kloiber: Welche Funktionen wird die Gesundheitskarte zum Start haben, wenn es beim 1. Oktober bleibt?

    Welchering: Die Experten unterscheiden hier zwei Funktionspakete. Das eine Funktionspaket nennt sich "Versichertenstammdaten", das andere "Mehrwertkommunikation". Den Mehrwert wir die Karte zum 1. Oktober aus technischen Gründen nicht erbringen. Bei den Versichertenstammdaten dient sie im wesentlichen der Authentifizierung der Versicherten und enthält solche persönlichen Versicherungsdaten wie Kassennummer, Mitgliedsnummer, Name, Adresse – also die personenbezogenen Daten, die bisher auch schon die Versichertenkarte enthalten hat und die der Arzt braucht, damit er den Versicherten als Patienten verwalten kann.

    Kloiber: Wie sieht es mit der Mehrwertkommunikation aus?

    Welchering: Die umfasst solche Anwendungen wie digitale Arztbriefe oder den Austausch von Röntgenaufnahmen oder anderen Untersuchungsergebnissen. Solche Daten sollen vom untersuchenden Arzt – egal ob in der Praxis oder im Krankenhaus – auf die elektronische Gesundheitskarte geschrieben werden, der Versicherte legt diese Karte ja beim mitbehandelnden Arzt vor. Oder wenn er aus dem Kranhaus nach einer Notfallbehandlung entlassen wird, bei seinem Hausarzt und so kann der weiterbehandelnde oder mitbehandelnde Arzt gleich auf alle Diagnose- und Behandlungsdaten zugreifen. Teure Doppeluntersuchungen werden dadurch überflüssig, der Patient wird weniger belastet, weil bestimmte Untersuchungen – Darmspiegelung oder Röntgenaufnahme – nicht zweimal gemacht werden müssen. Und der weiterbehandelnde Arzt muss nicht erst darauf warten, dass ein Arztbrief oder ein Untersuchungsergebnis per Post eintrifft. Der Versicherte bringt das alles ja gleich auf seiner Kate mit. Das Problem dabei: Diese Mehrwertkommunikation findet mit der Gesundheitskarte einstweilen nicht in vollem Umfang statt. Die Softwarehersteller von Praxisverwaltungssoftware haben nämlich bis Mitte Dezember 2008 vor allen Dingen zwei Funktionen implementiert, den Notfalldatensatz und das elektronische Rezept. Beides hat ja im Feldtest Anfang des Jahres einigermaßen gefloppt. Und deshalb gab es die Ansage an die Softwareentwickler: Priorität hat ab sofort der elektronische Arztbrief. Hier gibt es zwei Probleme, nämlich die digitale Signatur für die Unterschrift des Arztes. Das können noch nicht alle Verwaltungssysteme, die in den Praxen und Krankenhäusern im Einsatz sind. Und das zweite Problem: Die Untersuchungsdaten müssen valide sein, dürfen nachträglich nicht abgeändert werden. Dafür wird ein digitales Wasserzeichen, eine weitere Signatur, also irgendein Verfahren benötigt, mit dem Sichergestellt werden kann, dass die Daten unverändert sind.

    Kloiber: Dafür bietet die Computerforensik doch mit Quersummen und Hash-Codes geeignete Instrument an. Können die nicht einfach übernommen werden?

    Welchering: Theoretisch können die übernommen werden. Allerdings müssen sich dann Zertifikatedienste-Anbieter, Versicherungen und Software- und Hardwarehersteller auf ein Verfahren einigen und das dann implementieren. Ob das bis zum 1. Oktober klappt, ist sehr fraglich.

    Kloiber: Die elektronische Gesundheitskarte sollte ja der erste wichtige Schritt und das Kernprodukt für das vollständig digitalisierte Gesundheitswesen werden. Wie sieht es denn mit Projekten wie der digitalen Patientenakte aus, die im Gesundheitsnetz vorgehalten wird und auf die Ärzte in Praxen, Krankenhäusern und die Versicherungen zugreifen können?

    Welchering: Die Gesundheitskarte sollte der elektronische Schlüssel zur Patientenakte, die Zugangsberechtigung für das Gesundheitsnetzwerk sein. Hier stehen die Entwicklungsarbeiten noch sehr am Anfang. Eine digitale Patientenakte, bei der der Versicherte mit seiner Gesundheitskarte Zugriffsberechtigungen für Ärzte, Apotheker und Angestellte der Krankenkassen erteilen, erwarten die Experten so in zehn Jahren. Und teuer wird diese Entwicklung auch werden. Die Schätzungen dafür liegen allerdings sehr weit auseinander, nämlich zwischen drei und 14 Milliarden Euro.