Donnerstag, 28. März 2024

Archiv


Einzelpolice oder Kombipaket?

Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten generell die eigenen Ansprüche geklärt werden. Denn mitunter ist man bereits für ein bestimmtes Sachgebiet durch den Partner oder eine andere Kombipolice versichert.

Von Dieter Nürnberger | 28.06.2012
    Verkehrs- oder Mietrechtsschutzpolicen sind auch einzeln für rund 100 Euro zu haben.
    Verkehrs- oder Mietrechtsschutzpolicen sind auch einzeln für rund 100 Euro zu haben. (Unsplash / Ram Mindrofram)
    Einzelpolice oder Kombipaket? Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten generell die eigenen Ansprüche geklärt werden. Denn mitunter ist man für ein bestimmtes Sachgebiet bereits versichert. Wer beispielsweise Mitglied in einem Mieterverein ist, genießt hier den entsprechenden Rechtsschutz. Geklärt werden sollte zudem, ob der Partner schon über eine entsprechende Police verfügt, auch dann wäre ein Abschluss in der Regel überflüssig. Michael Sittig von der Stiftung Warentest nennt ein weiteres Beispiel:

    "Natürlich muss ich keine Rechtsgebiete über die Rechtsschutzversicherung abdecken, wenn ich sie schon woanders habe. Wenn ich beispielsweise Gewerkschaftsmitglied bin und darüber schon Arbeitsrechtsschutz genieße – das wäre ja dann Quatsch. Üblich sind Kombipakete, die sich aus Privat- und Verkehrsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz zusammensetzen. Wir haben noch den Mietrechtsschutz dazugenommen. Also: Da hat man dann schon recht viel Schutz für viele Lebensbereiche mit eingekauft."

    Kombipakete für Rechtsschutzversicherungen kosten in den meisten Fällen zwischen 300 und 400 Euro Jahresbeitrag. Verkehrs- oder Mietrechtsschutzpolicen sind auch einzeln für rund 100 Euro oder darunter zu haben. Um die Kosten im Rahmen zu halten, sollten die Kunden auch einen Selbstbehalt vereinbaren.

    "Wir raten dazu, einen Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro pro versichertem Rechtsschutzfall abzuschließen. Wenn man das nicht tut, wird der Jahresbeitrag zum Teil um die 100 Euro pro Jahr teurer. Das ist dann ein Rechenexempel, ob man dann nicht lieber in den sauren Apfel beißt, und diesen Selbstbehalt zahlt, wenn denn mal ein Fall eintritt – statt dieser 100 Euro jährlich. Man kann auch 200 oder 300 Euro Selbstbehalt wählen, da gibt es Abstufungen, die auch von Versicherer zu Versicherer variieren. Üblich sind aber die 150 Euro."

    Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig Rechtsschutzversicherungen. Neben den Kosten ist die Frage, wann ein Versicherer für künftige Rechtsstreitigkeiten zahlt, natürlich am wichtigsten. Die Versicherungsbedingungen sind stets mit Leistungsausschlüssen durchsetzt. So werden bei Erbstreitigkeiten nicht selten nur die Kosten einer juristischen Erstberatung erstattet, andere Rechtsbereiche haben eventuell Kostengrenzen nach oben. Warentester Michael Sittig:

    "Also: Kapitalanlegerstreitigkeiten, der Streit ums Haus, ums Eigenheim – das sind solche Streitigkeiten, die typischerweise beschränkt oder gar gänzlich ausgenommen sind. Aber auch solche Massenfälle wie beispielsweise Abmahnungen im Urheberrecht, weil illegal leider downgeloadet wurden. Mancher Verbraucher ist dann hinterher überrascht, dass die Versicherung solche Fälle nicht übernimmt. Im Kleingedruckten stand es dann oft aber, dass es eben nicht mit abgesichert war."

    Andererseits sind in den vergangenen Jahren auch Bereiche hinzugekommen, die vorher nicht abgesichert waren. So übernehmen mehr und mehr Anbieter inzwischen auch die Kosten für Mediation, für einen neutralen Schlichter also, der den Gang vor Gericht vermeiden helfen soll.

    Ein weiterer Trend ist, dass die Versicherer inzwischen oft einen sogenannten Partneranwalt andienen. Geht der Versicherte auf dieses Angebot ein, können mitunter Kosten wie etwa der Selbstbehalt gespart werden. Unter Experten ist diese Entwicklung umstritten. Einige fürchten um die juristische Unabhängigkeit dieses zur Verfügung gestellten Partneranwalts.

    "Das mag im Einzelfall so sein, aber es gibt ganz unabhängig davon mal gute und schlechte Anwälte. Das muss nichts mit dem Status als Partneranwalt zu tun haben. Man kann es auch umgekehrt sehen – es gibt viele Kunden, die einfach nicht wissen, zu welchem Anwalt sie gehen sollen. Die es als Service sehen, wenn die Versicherung sagt: Du hast angerufen, Du hast ein Problem. Ich biete Dir den Anwalt in Deiner Nähe und ich kann Dir sogar schon morgen einen Termin garantieren."

    Und noch ein Hinweis zu den Kosten einer Rechtsschutzpolice. Es ist ratsam – so die Warentester – den Beitrag jährlich zu zahlen. Denn für eine monatliche Ratenzahlung nehmen die Versicherer Zuschläge von bis zu 20 Euro im Jahr.