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EKD-Ratsvorsitzender Bedford-Strohm
"Kirchenasyl hat nichts mit Scharia zu tun"

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Heinrich Bedford-Strohm, kritisiert Innenminister Thomas de Maizière (CDU) für seinen Vergleich des Kirchenasyls mit dem islamischen Recht der Scharia. "Das Kirchenasyl ist eine gute humanitäre Tradition in unserem Land", sagte der Theologe dem "Spiegel". Mit der Scharia habe das nun wirklich gar nichts zu tun.

13.02.2015
    Der neue EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm.
    Der neue EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm. (picture alliance / dpa / Nicolas Armer)
    Hintergrund des Streits ist die stark steigende Zahl der Kirchenasyle. Gegenwärtig gibt es mindestens 200 Fälle mit 359 Personen, darunter 109 Kinder. Beim Kirchenasyl handelt es sich um eine befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Die Praxis bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Das Migrations-Bundesamt will die Bedingungen für die Betroffenen verschärfen. Sie sollen für "flüchtig" erklärt werden, obwohl ihr Aufenthaltsort bekannt ist. Die Kirchen lehnen die geplanten Neuregelungen ab.
    De Maiziere hatte im Interview der Woche des Deutschlandfunks gesagt, es gehe nicht, dass eine Institution sagt: "Ich entscheide jetzt mal, mich über das Recht zu setzen." Auch die Scharia sei eine Art Gesetz für Muslime, sie könne aber in keinem Fall über deutschen Gesetzen stehen.
    CDU-Vizechefin Julia Klöckner sagte dem "Spiegel", de Maizière wäre ein schlechter Verfassungsminister, wenn er sagte, die Gesetze gelten nur für die einen und für die anderen nicht. Der frühere CSU-Politiker und heutige Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, forderte, das Kirchenasyl im Einzelfall zu akzeptieren. Es dürfe aber nicht zum "regulären Nebengleis rechtsstaatlicher Regeln" geraten.
    Flüchtlinge in einer Kirche in Berlin-Kreuzberg
    Das Kirchenasyl:
    Die Ursprünge des "Kirchenasyls" liegen bereits in vorchristlicher Zeit. Als Asylorte galten Tempel, heilige Bezirke, Kult- und Grabstätten sowie Götterstatuen. Als im griechisch-römischen Herrschaftsgebiet die heidnischen Tempel ihre Bedeutung verloren, ging der Asylschutz in frühchristlicher Zeit auch auf Kirchen über. Mit der Entwicklung rechtsstaatlicher Systeme verlor Kirchenasyl an Bedeutung und wurde im 18. und 19. Jahrhundert in den meisten Ländern abgeschafft. Seitens der Katholischen Kirche gibt es eigentlich seit der Neufassung des Codex Iuris Canonici von 1983 offiziell auch kein Kirchenasyl mehr.
    Wenn heute in der Bundesrepublik Kirchenasyl gewährt wird, verstoßen somit viele gegen geltendes Recht. Von kirchlicher Seite wird allerdings auch betont, dass es bei solchen Aktionen nie um die Schaffung eines rechtsfreien Raumes gehe. Beide christliche Kirchen in Deutschland bezeichneten 1997 das Kirchenasyl als "Beitrag zum Erhalt des Rechtsfriedens und der Grundwerte unserer Gesellschaft". Letztlich aber könnten die Behörden rein rechtlich Flüchtlinge aus Gemeinderäumen und Kirchen holen lassen. Der Aufschrei wäre aber vermutlich sehr groß.
    (vic/tgs)