Ich fühle mich in der Position, die ich habe, sehr wohl. Ich habe den Eindruck, dass ich weitgehend sehr frei arbeiten kann, auch in meinem Umfeld akzeptiert werde, und sehr viele Möglichkeiten habe, mir die Qualifikation, die ich glaube für eine spätere Professur zu brauchen, erwerben zu können.
Jede Juniorprofessur wurde vom Bundesforschungsministerium in 2003 mit 76.000 Euro ausgestattet, um Sachmittel anschaffen zu können. Bürokräfte oder gar wissenschaftliches Personal dürfen mit diesem Geld aber nicht finanziert werden. Für Guido Fischer - Biologe und seit Anfang 2003 Juniorprofessor an der RWTH Aachen - ist diese Regelung mehr als unbefriedigend:
Beispielsweise ist es für den Geisteswissenschaftler eine relativ gute Ausstattung, 76.000 Euro in Sachmittel zu investieren. Für den Naturwissenschaftler aber, der teure Experimente durchführen muss und dazu auch Personal braucht, kann es schwierig werden.
Schwierig vor allem deshalb, weil Juniorprofessoren schon drei Jahre nach ihrer Berufung überprüft bzw. "evaluiert" werden sollen, ob sie in Forschung und Lehre den Anforderungen überhaupt entsprechen. Naturwissenschaftlich ausgerichtete Juniorprofessoren, die Laboratorien für ihre Forschungsarbeit benötigen, geraten da schnell ins Hintertreffen, so die Kritik von Lars Frormann - Juniorprofessor im Institut für Polymerwerkstoffe und Kunststofftechnik der TU Clausthal:
Die Evaluierung, so wie sie jetzt angedacht ist, ist zu früh: Das Ergebnis muss nach drei Jahren feststehen, das heißt, nach zwei ein halb Jahren muss die Evaluierung anfangen. Dort kann man nur die Richtung erkennen, das kann man auch weiter behalten, man muss dann allerdings sagen - endgültig - ob der Juniorprofessor am Ziel angekommen ist. So etwas kann man erst nach fünf Jahren sagen, und dann muss man natürlich auch versuchen, wenn der Juniorprofessor nach dieser Zeit positiv evaluiert ist, dass er auch ähnlich wie bei der Habilitation einen Abschluss vorweisen kann, also das Ganze müsste aus unserer Sicht verknüpft sein mit einer außerplanmäßigen Professur, die man dann bekommt.
Hinzu kommt das Problem, dass einige Bundesländer wie etwa Sachsen oder Bayern die Regelungen des Hochschulrahmengesetzes noch nicht in Landesrecht umgesetzt haben. Außerdem klagen einige Bundesländer gegen die faktische Abschaffung der Habilitation vor dem Bundesverfassungsgericht. Folge: vielerorts existieren keinerlei Kriterien für die Evaluation. Nicht wenige Juniorprofessoren wissen deshalb überhaupt nicht, welche Leistungen zu erfüllen sind. Unzufrieden mit dem Job ist die Mehrzahl der 450 Juniorprofessoren deswegen aber nicht. Das hat Professor Tassilo Schmitt vom Centrum für Hochschulentwicklung in Gütersloh mit einer Umfrage festgestellt.