Konkret hatten wir uns Fragen gestellt wie: Wie sicher ist es denn, dass der Co-Pilot den Absturz absichtlich herbeigeführt hat? War er vielleicht ohnmächtig? Wenn er den Absturz nicht absichtlich herbeigeführt hat, wir aber seinen Namen nennen, was bedeutet das für Angehörige und Freunde? Was ist der Informationsmehrwert, der sich mit seinem Namen verbindet? Im Pressekodex, Ziffer 8 "Schutz der Persönlichkeit", heißt es dazu unter anderem: "Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung."
Zugleich heißt es unter Ziffer 8.1, "Kriminalberichterstattung": "Die Presse veröffentlicht Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt."
Inzwischen diskutieren wir in Deutschland und darüber hinaus, wie es sich verhindern lässt, dass krankgeschriebene Piloten ihre akute Erkrankung gegenüber ihrem Arbeitgeber verheimlichen, wie Andreas Lubitz es offensichtlich getan hat. Wenn die Krankheit der Grund dafür war, dass er das Flugzeug zum Absturz gebracht hat, ist die Klärung dieser Frage essentiell. Die Aufklärung in diesem Punkt ist zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle entscheidend. Inzwischen, das ist auch uns klar, ist Andreas Lubitz eine Person der Zeitgeschichte.
(nb/ach)