Samstag, 20. April 2024

Archiv


Geliebt und gehasst: der Hochschulrat

Die akademische Selbstverwaltung sollte den Einfluss der Wissenschaftsministerien der Länder auf die Hochschulen beschränken. Stattdessen gibt es dort nun Hochschulräte, teils mit weitreichenden Befugnissen.

Von Andrea Groß | 09.09.2010
    Die Entwicklung begann Mitte der 1990er-Jahre in Ostdeutschland: weniger Staat, mehr privat. Das sollte auch in der Bildung und deshalb auch an den Hochschulen gelten. Weniger Einfluss der Wissenschaftsministerien der Länder, mehr Wettbewerb, mehr eigene Kompetenzen, mehr Autonomie, mehr Freiheit. Die sollte aber nicht irgendwo ins Kraut schießen. Nach dem Vorbild von Wirtschaftsunternehmen und nach dem amerikanischer Universitäten wurden Universitätsräte, Kuratorien oder Aufsichtsräte gegründet, die heute Hochschulräte heißen.

    "Sehr häufig sind die Hochschulräte an der Wahl der Leitungsgremien beteiligt. Das kann so weit gehen, wie in Nordrhein-Westfalen, wo die Hochschulräte die Leitung der Hochschule wählen und der Senat diese Wahl nur noch bestätigen kann und der Hochschulrat ein negatives Votum des Senats auch überrollen kann, bis zu Regelungen in den anderen Bundesländern, wo die Hochschulräte ihrerseits Vorschläge machen, denen der Senat dann zustimmt oder auch nicht."

    Jürgen Schlegel ist Vorsitzender des Hochschulrates der Universität Bochum und Mitglied der Räte der Universität Jena und der Viadrina in Frankfurt an der Oder. Als Generalsekretär der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder kennt er die Vorbehalte gegenüber den weitreichenden Befugnissen der Hochschulräte in Nordrhein-Westfalen. Sie sind dort nicht nur faktisch die Dienstherren der Rektoren und Kanzler, es steht auch in ihrer Macht, Zukunfts-, Strategie- und Haushaltskonzepte abzusegnen oder eben auch nicht. Gedrängt hat es Schlegel nicht nach dem Bochumer Mandat, aber er hat eine Vorstellung, wie es zustande gekommen ist - und das seiner fünf Ratskollegen.

    "Ich weiß nicht, wer auf mich gekommen ist und habe auch nicht die Neugierde aufgebracht, das nun genau rauszukriegen. Ich weiß aus Bochum, dass dies ein einmütiger Wahlvorschlag von Senat, Rektorat und Ministerium war. Diese sechs Personen sind dem Minister zur Bestellung vorgeschlagen worden."

    Für fünf Jahre sind Schlegel und seine fünf Kollegen ernannt, andere Bundesländer handhaben das ähnlich. So lange dauert eben eine Legislaturperiode. Außer in Bremen sind Hochschulräte in allen Bundesländern gesetzlich angeordnet. Das Land Hessen besteht darauf, dass keines der Ratsmitglieder an der betreffenden Hochschule angestellt ist. Auch die Uni Bochum hat nur Externe in ihrem Hochschulrat. Internen Sachverstand, so der Standpunkt des Rektorats, steuern wir in gemeinsamen Sitzungen bei. Sechs Ratsmitglieder Minimum - so ist es in Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben. Mehr hat die Ruhr-Universität auch nicht. Die kleine Zahl bedeutet Beweglichkeit und Arbeitserleichterung, so der Vorsitzende Jürgen Schlegel. Jeder weiß immer über alles Bescheid. Der Hochschulrat der Münchener Ludwig-Maximilian-Universität beispielsweise hat 17 Mitglieder. Da verfährt jedes Bundesland, jede Hochschule anders. Für Uta Wilkens, die in Bochum den Rektor während seines Urlaubs vertritt, ist vor allem wichtig, dass das Vertrauen zwischen Hochschule und Hochschulrat stimmt. Dafür ist Neutralität des Gremiums unverzichtbar.

    "Der Hochschulrat kann mit einer neutralen Position, aber auch mit einer strategischen Perspektive auf die Hochschule blicken und jetzt erst einmal frei von individuelleren Interessen Perspektiven beraten."

    Den Vorwurf, dass Hochschulen über ihr Vorschlagsrecht namhafte Personen aus dem Wirtschaftsleben in Hochschulräte befördern und damit Geldgeber an ihr Haus binden wollen, hält Uta Wilkens für konstruiert. Eine Hochschule, die so verfahre, mache etwas verkehrt. Trotzdem hält sich der Vorwurf, dass wirtschaftsnahe Institutionen, wie der Stifterverband oder die Bertelsmann-Stiftung genau dies wollen: unter dem Deckmantel der Marktkonformität den Einfluss der Wirtschaft stärken. Und noch ein anderes Problem gibt es: Die Abberufung eines Hochschulratsmitgliedes ist ohne weiteres nicht möglich. Die Universität Paderborn hat im Jahr 2007 versucht, eine Gesetzesänderung zu erwirken, weil sie ein Mitglied ihres Hochschulrates für nicht mehr tragbar hielt. Der Betreffenden wurde der Vorwurf gemacht, Gebäude an Rechtsradikale vermietet zu haben. Der damals zuständige Minister Andreas Pinkwart sah zu einer Gesetzesänderung allerdings keinen Anlass.