Mittwoch, 27. März 2024

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Hartz-IV-Empfänger in Berlin
Programmiert: Der Weg in die Mietschuldenfalle

Die Zahl der Hartz-IV-Haushalte, deren Miete über dem offiziellen Richtwert liegt, ist in Berlin in den vergangenen drei Jahren um 80 Prozent gestiegen. Ein Umzug ist selten möglich, bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Die Folge: Immer mehr Betroffene zahlen die Mehrkosten aus eigener Tasche und verschulden sich.

Von Gerhard Schröder | 03.08.2017
    Ein Obdachloser versucht sein Hab und Gut vor dem Starkregen in Sicherheit zu bringen am 22.07.2017 in Berlin, Storkower Straße.
    Die wachsende Obdachlosigkeit ist für das Land Berlin ein schlechtes Geschäft - denn für die Kosten müsse das Land letztlich aufkommen, sagt Elke Breitenbach von der Linkspartei. (imago / Andreas Gora)
    Das Jobcenter Berlin-Tempelhof, ein roter Klinkerbau, davor ein kleiner weißer Bus und ein Stehtisch - die mobile Beratungsstation des Berliner Arbeitslosenzentrums. Für viele Hartz-4-Bezieher die erste Anlaufadresse nach dem Termin im Jobcenter:
    "Also ich komm rein und mir wird gesagt, Sie schulden uns noch was", erzählt ein Mann in einer abgewetzten schwarzen Jacke, die langen grauen Haare hat er zu einem Zopf zusammen gebunden. Seinen richtigen Namen möchte er lieber nicht preisgeben, nennen wir ihn also Bernd Herrmann. Er ist 50 Jahre alt, studierter Umweltwissenschaftler, sagt er und Dauergast im Jobcenter.
    "Mir ist im März jetzt die Heizung abgestellt worden, weil das angeblich noch nicht geklärt war. Die Heizkosten. Das heißt, das Amt hat nicht bezahlt, oder was, also ich frage mich dann, ich habe doch alles bezahlt, ich habe das Geld gar nicht erst bekommen."
    Mit dem Beratungsbus von Jobcenter zu Jobcenter
    Nora Freitag steht vor dem Bus am Stehtisch, hört aufmerksam zu, hakt nach, sortiert die Fakten. Sie ist Hartz-IV-Beraterin beim Berliner Arbeitslosenzentrum. Der Fall ist kompliziert. Es geht um rund 1.000 Euro Heizkosten, die Herrmann zurück erstattet wurden, weil er sparsam geheizt hat. Die fordert das Jobcenter jetzt zurück.
    Ein "Beratungs-Bus", die mobile Hartz IV-Beratung, steht am 03.08.2015 vor dem Jobcenter in der Müllerstraße in Berlin.
    Wohlfahrtsverbände starten mobile Hartz IV Beratung in Berlin. Hier ein Bus am 03.08.2015 vor dem Jobcenter in der Müllerstraße in Berlin. (dpa / Wolfgang Kumm)
    "Das ist aber nicht in Ordnung", sagt die 30 Jahre alte Beraterin. Herrmann heize ja mit Strom. Und die Stromkosten würden vom Regelsatz einbehalten:
    "Das machen die so, die haben die 180 Euro an Vattenfall gezahlt. Und haben dann von dem Regelsatz weniger ausgezahlt. Und wenn dann aber Guthaben vom Energieversorger entsteht, und der das dann überweist, dann gehört ihm das, weil das ja sein Regelsatz ist, der ihm vorher weniger ausgezahlt wurde."
    Heißt im Klartext: Das Jobcenter darf die gesparten Heizkosten nicht zurückfordern, sagt Nora Freitag.
    "Wir haben ihm geraten, einen Überprüfungsantrag zu schreiben, und das Jobcenter darauf hinzuweisen, dass das sein Guthaben ist, das ihm zusteht."
    Nicht immer folgen die Jobcenter der Argumentation der Beraterin. Trotzdem ist sie überzeugt: Ihre Arbeit ist wichtig.
    "Ich glaube, dass wir mit dem Beratungsbus vor dem Jobcenter ganz viele Leute ansprechen, die sich sonst nicht beraten lassen würden."
    Von April bis Oktober ist Nora Freitag gemeinsam mit ihrem Kollegen Markus Wahle mit dem Beratungsbus unterwegs, fährt in Berlin von Jobcenter zu Jobcenter. Eine Art ambulante Notfallversorgung für Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Bezieher.
    "Wir versuchen auch schon, etwas nur die Leute an der Hand zu nehmen, sondern ihnen auch den Rücken zu stärken. Ein bisschen Empowerment ist da schon mit angedacht", sagt Markus Wahle. Meist geht es darum, ob die Hartz-4-Leistungen richtig berechnet wurden. Und immer häufiger um steigende Mieten, Wohnungsnot und Obdachlosigkeit:
    "Es betrifft einfach mittlerweile nicht nur Innenstadtbezirke, von denen wir das erwartet hätten, also Prenzlauer Berg, Kreuzberg, sondern es betrifft mittlerweile auch Randbezirke."
    Mietobergrenzen sind zu niedrig bemessen
    Das liegt an den steigenden Mieten. Und an den Tücken der Gesetzgebung. Um die Ausgaben zu begrenzen, haben die Länder einen Richtwert für angemessene Mietkosten festgelegt. Überschreitet die Wohnungs-Miete diesen Wert, dann wird es kritisch: Dann müssen Hartz-IV-Bezieher immer häufiger einen Teil der Miete selber tragen.
    "Da es keine reale Umzugs-Alternative gibt, bleiben die Leute in ihren Wohnungen und bezahlen den Rest aus ihrer Regelleistung. Das heißt de facto, dass ihnen dann eben nicht mehr 409, sondern vielleicht nur noch 350 Euro zur Verfügung stehen. Wir haben Leute, die zahlen bis zu 120 Euro aus ihrer Regelleistung jeden Monat an ihren Vermieter. Spätestens dann ist der Weg in die Mietschuldenfalle vorprogrammiert."
    Die Zahl der Hartz-IV-Haushalte, deren Miete über dem offiziellen Richtwert liegt, ist in Berlin in den vergangenen drei Jahren um 80 Prozent gestiegen, von 71.000 auf 128.000. Der Grund: Die Mietobergrenzen wurden nicht an das gestiegene Mietniveau angepasst, sagt Elke Breitenbach von der Linkspartei, seit sechs Monaten Senatorin für Arbeit und Soziales in Berlin.
    "Wir brauchen erst einmal realistische Obergrenzen, und die werden wir jetzt schaffen."
    Zu wenig erschwinglicher Wohnraum
    Für einen Vier-Personen-Haushalt liegt die Mietobergrenze, die die Jobcenter auf jeden Fall zahlen müssen, bei 587 Euro und 37 Cent. Das ist zu wenig, sagt Breitenbach. Anfang des kommenden Jahres sollen neue Höchstwerte eingeführt werden, kündigt sie an. Denn die wachsende Obdachlosigkeit ist auch für das Land Berlin ein schlechtes Geschäft:
    "Wir haben Langzeiterwerbslose, die haben ihre Wohnung verloren, die sind quasi jetzt obdachlos, und die leben jetzt in Hotels. Für ganz viel Geld."
    Das dann das Land übernehmen muss. Am eigentlichen Problem allerdings wird nicht gerüttelt: Es gibt schlicht zu wenig erschwinglichen Wohnraum. Und die Tücken des Gesetzes tun ihr übriges, sagt die Arbeitslosen-Beraterin Freitag:
    "Wir hatten letzte Woche einen Fall in Spandau. Da ist ein Kind aus der Wohnung ausgezogen, die Familie hat das auch als Veränderungsmitteilung dem Jobcenter mitgeteilt, dass das Kind jetzt erwachsen ist und ausgezogen ist. Und das Jobcenter hat sofort die Mietkosten gesenkt. Weil sie gesagt haben, ok, anstatt fünf Leute seid ihr jetzt vier Leute in der Bedarfsgemeinschaft, und deshalb zahlen wir jetzt weniger Mietkosten."
    Unerbittliche Bürokratie
    Die Mühlen der Bürokratie mahlen unerbittlich, diese Erfahrung hat auch Lillebror Stolle gemacht. Vor drei Monaten ist der 27-Jährige umgezogen, von Berlin nach Lübben im Spreewald. Gemeinsam mit seiner Freundin, die im achten Monat schwanger war. Doch es gab Probleme: Sie fanden keine gemeinsame Wohnung:
    "Deswegen haben wir uns für zwei kleinere Wohnung entschieden gehabt, weil keine große zu kriegen war."
    Die Wohnung der Freundin wird vom Jobcenter bezahlt. Dann der Schicksalsschlag: Die Freundin verlor das Kind. Und weiß jetzt nicht, wie sie die Mietkosten bezahlen soll.
    "Die Wohnkosten waren angemessen für zwei Personen, aber durch die Totgeburt im achten Monat, weswegen nur noch eine Person zählte in der Bedarfsgemeinschaft, wären die Wohnkosten zu hoch."
    Beschied das Jobcenter in Lübben. Und stoppte alle weiteren Zahlungen.
    "Die letzte Zahlung kam für Monat Mai, ja, und für Juni, Juli kam keine monatliche Zahlung mehr, weil die das aufgehoben haben. Konto ist schon im Minus, ist ja klar, weil - die Kosten gehen ja weiter."
    Stolle ist derzeit arbeitslos, aber trotzdem optimistisch. Er will sich zum Immobilienkaufmann umschulen lassen. Zwei Jahre dauert das; er weiß noch nicht wie, aber irgendwie muss er diese Zeit überbrücken.