Dienstag, 19. März 2024

Archiv

Haschisch als Medizin
"Cannabis ist kein Wundermittel"

Anfang März ist ein Gesetz inkraft getreten, das Cannabis als Medizin legalisiert. Vor allem Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und Schmerzen soll damit geholfen werden. Ein Wundermittel sei Cannabis dennoch nicht, sagte Winfried Häuser vom Universitätsklinikum Saarbrücken im Dlf.

Winfried Häuser im Gespräch mit Carsten Schroeder | 17.10.2017
    Cannabis
    Seit März 2017 kann Schmerzpatienten unter bestimmten Umständen Cannabis in Tropfen-, Blüten- oder Tablettenform verabreicht werden. (picture alliance/dpa/Foto: Libor Sojka)
    Professor Winfried Häuser ist Tagungspräsident des Deutschen Schmerzkongresses, der vergangene Woche in Manheim stattfand. Er erklärte im Dlf, dass mit der Zugabe von Cannabis vor allem Rheuma-, Krebs- und Aids-Patienten geholfen werden sollte, die oft unter starken Schmerzen litten.
    Allerdings: Nicht jeder Patient spreche per se darauf an. Es gebe einige wenige, bei denen die Verabreichung von Cannabis positive Effekte habe, bei der Mehrzahl der Patienten habe es aber gar keinen Effekt oder sogar Nebenwirkungen.
    Dünne Datenlage
    Hinzu komme, dass die wissenschaftliche Datenlage vor allem bei Krebspatienten noch sehr dünn sei. Man habe aber beobachtet, dass vor allem bei krebsbedingten Schmerzen kaum eine Verbesserung eintrat.
    Allerdings, so betonte Häuser im Dlf, könne es durchaus Fälle geben, in denen ein Krebspatient individuell positive Erfahrungen durch eine Cannabis-Therapie gemacht habe, es sei aber "sicherlich nicht das Medikament der Wahl, um krebsbedingte Schmerzen zu behandeln".
    Gleiches gelte für Rheuma-Patienten. Von daher warnte Winfried Häuser im Dlf davor, voreilige Hoffnungen zu machen.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
    Den vollständigen Beitrag können Sie im Rahmen unseres Audio-on-demand-Angebote mindestens sechs Monate nachhören.