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Jede Menge Streit

Kommt es im Schadensfall zum Streit zwischen Kunde und Versicherung, ist der Versicherungsombudsmanns gefragt. Laut seinem aktuellen Bericht gibt es besonders häufig bei der Lebens- und Renten- sowie bei der Gebäude- und Berufsunfähigkeitsversicherung Konflikte.

Von Anja Nehls | 24.05.2012
    Für den Verbraucher ist die Hilfe des Ombudsmannes kostenfrei. Bezahlt werden müssen lediglich zum Beispiel Portokosten.
    Für den Verbraucher ist die Hilfe des Ombudsmannes kostenfrei. Bezahlt werden müssen lediglich zum Beispiel Portokosten. (Unsplash / Ram Mindrofram)
    Den Löwenanteil von insgesamt knapp 18.000 Fällen im vergangenen Jahr machen Streitigkeiten rund um die Lebens- oder Rentenversicherung aus. Der Grund dafür ist für den Ombudsmann aber hauptsächlich das zu komplizierte Produkt der Versicherung und immer noch ungenügende Beratung der Kunden, obwohl ein Protokoll der Beratung inzwischen Pflicht ist:

    "Man versteht nicht, was sind stille Reserven, an denen der Versicherungsnehmer ja zu beteiligen ist, was ist der Rückkaufswert, den er bekommt wenn er vorzeitig seine Versicherung auflöst, also da geht es häufig um Informationsdefizite nicht um die Entscheidung harter Rechtsfragen."

    Deshalb entscheidet der Ombudsmann in diesen Fällen nur zu ungefähr 20 Prozent im Sinne der Verbraucher. Mehr als doppelt so häufig bekommen die Versicherten in allen anderen Fällen recht. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro kann Günter Hirsch verbindlich entscheiden. die Versicherungen müssen sich dem Spruch beugen. Bezahlt wird der Ombudsmann von einem Verein, in dem 95 Prozent aller Versicherungen Mitglied sind. Er soll aber unabhängig entscheiden. Im Beirat sitzen deshalb auch Verbraucherschützer.

    Die größte Zunahme - um ein Viertel - hatten im vergangenen Jahr die Fälle im Bereich der Gebäudeversicherungen. Der Ombudsmann macht die extremen Wetterverhältnisse im Jahr dafür verantwortlich.

    "Wir hatten große Kälte, das führt dann natürlich immer zu Wasserrohrbrüchen, zu Versicherungsfällen in Gebäuden, wir dann teilweise viel Schnee, das führt zu Schneelawinen und ähnlichen Problemen, die auch in bestimmten Versicherungsbereichen deutlich zugenommen haben. Also wir können es uns nicht anders erklären und an den Beschwerden kann man es auch ablesen, dass einen großen Anteil die Witterung hatte im letzten Jahr an der Zunahme."

    Auch die Streitigkeiten rund um die Berufsunfähigkeit haben zugenommen – für viele Versicherte eine existenzielle Frage. Günter Hirsch kann häufig Kulanzlösungen vermitteln oder die Versicherung zum Einlenken bewegen. Dabei geht es häufig um komplizierte und tragische Fälle – wie bei der Unfallversicherung, die nicht zahlen wollte, als ein junger Mann zuhause in der Dusche ums Leben gekommen war:

    "Ein Unfall hätte vorgelegen, wenn er ausgerutscht wäre auf dem nassen Boden des Badezimmers, kein Unfall hätte vorgelegen, wenn aufgrund der Hitze in dem Zimmer und der Dusche in Ohnmacht gefallen wäre, auch nach ärztlicher Erkenntnis war das unklar. Und auch da hat die Versicherung dann geleistet, also solche Fälle kommen schon auf den Tisch."

    Für den Verbraucher ist die Hilfe des Ombudsmannes kostenfrei. Bezahlt werden müssen lediglich zum Beispiel Portokosten. 19 Juristen und 14 Versicherungskaufleute helfen Günter Hirsch bei der Bearbeitung der Fälle. Er selber will aber noch mehr für die Verbraucher erreichen. Wenn Versicherungsentscheidungen vor dem Bundesgerichtshof landen, ziehen die Unternehmen oft ihre Revisionen zurück, wenn sie ahnen, dass das BGH gegen sie entscheiden könnte. Dann regeln sie den Einzelfall – aber eine Grundsatzentscheidung, die für Tausende Fälle gelten würde, gibt es nicht. Günter Hirsch will das ändern:

    "Dass man dem BGH die Möglichkeit gibt in diesen Fällen gleichwohl noch zu entscheiden, auch wenn die Revision zurückgenommen ist. Dann natürlich nicht mehr in diesem Individualverfahren Versicherer gegen Versicherungsnehmer, sondern im Interesse des Rechts, der Rechtsgemeinschaft – dass der BGH trotzdem noch die Möglichkeit bekommt zu entscheiden."

    Seit viereinhalb Jahren ist der 69-jährige ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs jetzt im Amt. Ob er eine zweite fünfjährige Amtszeit anstrebt, will er jetzt noch nicht entscheiden.