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Masterabschluss für alle?

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert, dass Ländern und Hochschulen untersagt wird, Zugangshürden für ein Masterstudium zu errichten. Die liberalen Hochschulgruppen, gehen in ihren Forderungen nicht so weit.

Claudia van Laak im Gespräch mit Ulrike Burgwinkel | 14.04.2011
    Ulrike Burgwinkel: Auf eine wichtige und problematische Schnittstelle haben die Studierenden-Organisationen aller politischer Couleur gemeinsam hingewiesen, am Dienstag, und zwar auf den Übergang vom Bachelor-Studium zum Master-Studium. Heute nun ging es in Berlin um die Frage, ob das Master-Studium den einklagbar sein könnte. Claudia van Laak, gibt es da eine Entscheidung?

    Claudia van Laak: Eine Entscheidung nicht, aber einen großen Wunsch der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften, die möchte das gerne, und die möchte auch, dass das von höchster Stelle aus geregelt wird. Der Bund sollte ein entsprechendes Gesetz vorlegen, nicht die einzelnen Länder, die eigentlich für die Hochschulen zuständig sind. Nein, die GEW möchte, dass der Bund diese Frage zentral regelt. Dazu Andreas Keller, im GEW-Vorstand für die Hochschulen zuständig.

    Andreas Keller: Es kommt in erster Linie aus unserer Sicht darauf an, dass den Ländern und Hochschulen untersagt wird, Zugangshürden zu errichten, also dass sie zum Beispiel sagen, Master-Studiengänge setzen eine besondere Eignung voraus, sondern entsprechend des Grundrechts auf Hochschulzulassung sollten alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen - und das ist eben der Bachelor-Abschluss -, die sollten dann berechtigt sein, zum Master-Studium zugelassen zu werden.

    van Laak: Nur stellt sich natürlich die Frage, ob diese Regelung überhaupt in die Kompetenz des Bundes fällt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften sagt ja, um dies zu untermauern, hat sie sich auch ein Gutachten anfertigen lassen, und zwar vom Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler. Er hat untersucht, ob der Bund den Ländern verbieten darf, Zugangsbeschränkungen beim Master einzuführen beziehungsweise Quoten beim Übergang vom Bachelor zum Master.

    Wilhelm Achelpöhler: Mein Gutachten kommt zu dem Ergebnis, er kann beides regeln. Der verfassungsrechtliche Begriff der Hochschulzulassung umfasst, wie das auch im Hochschul-Rahmengesetz seit mehreren Jahrzehnten zum Ausdruck kommt, sowohl die Regelung von Fragen der Kapazitätsberechnung als auch Fragen der Hochschulzugangsberechtigung. Also, beide Punkte könnte der Bund in einem Gesetz regeln.

    van Laak: Vielleicht noch zur Information, im Moment ist ungefähr jeder vierte Master-Studiengang in seiner Zulassung beschränkt, die GEW geht von einer noch höheren Zahl aus. Sie spricht von 37 Prozent.

    Burgwinkel: Ja, aber es war doch auch so gedacht, dass der Bachelor zum Berufseinstieg befähigen soll und der Master dann letztlich so eine Art Qualitätskriterium für weiterführende interessierte Studierende sein sollte, vielleicht auch mit besonders guten Noten.

    van Laak: Eigentlich ja, aber die GEW sagt, der Bachelor ist nicht anerkannt in der Wirtschaft, deswegen soll eben jeder einen Master machen dürfen, aber mit einer Einschränkung: Nicht jeder Bachelor-Abschluss soll dazu befähigen, einen beliebigen Master studieren zu können, also, jemand der einen Bachelor in Politologie gemacht hat, der soll im Anschluss keinen Master in Kernphysik machen dürfen. So weit geht die GEW dann nicht.

    Burgwinkel: Wie stehen denn die Studierenden allgemein zu dieser Garantie auf Master?

    van Laak: Sie hatten es ja schon gesagt, es gab am Anfang der Woche eine Reihe von Studierenden-Verbänden, die haben sich für einen freien Zugang zum Master ausgesprochen, aber es gehen nicht alle so weit wie die GEW, zum Beispiel die liberalen Hochschulgruppen, die wollen keinen einklagbaren Rechtsanspruch. Hören wir Sven Hilgers, den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der liberalen Hochschulgruppen.

    Sven Hilgers: Wenn es nur eine begrenzte Kapazität an Master-Plätzen gibt, die hoffentlich nach Leistungskriterien besetzt werden, und wenn sich dann Menschen, die sich einen Anwalt leisten können, dort einklagen, sind dann Menschen, die eine gute Leistung erbracht haben, sich aber einen Anwalt nicht leisten können, natürlich benachteiligt, das heißt, der Master-Zugang durch Recht ist eigentlich noch ungerechter und noch intransparenter, und deswegen lehnen wir einen solchen Master-Anspruch entschieden ab.

    van Laak: In einem Punkt sind sich aber alle Studierenden und die GEW einig: Die Beteiligten fordern endlich klare, belastbare Zahlen über das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, also: Wie viele Master-Plätze gibt es? Wie viele werden eigentlich benötigt? Und man hofft, dass diese Zahlen vorgelegt werden beim Bologna-Gipfel am 6. Mai.

    Burgwinkel: Vielen Dank! Claudia van Laak informierte über das Recht auf Master respektive das Für und Wider was gegen dieses Recht auf Master spricht.