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Neues ungarisches Wahlrecht wird Opposition behindern

Viktor Orbans Regierung will ein neues Wahlrecht verabschieden, demnach kann ein Ungar nur dann zur Urne gehen, wenn er sich mindestens 15 Tage vor dem Wahltermin registriert hat. Kritiker bemängeln, dass damit die Kurzentschlossenen von der Wahl abgehalten werden.

Von Stephan Ozsváth | 19.11.2012
    "[O-Ton Wahlwerbung]"

    So klingt Wahlwerbung aus Ungarn. Die soll nach dem Willen der nationalkonservativen Regierung künftig nur noch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Radio zu sehen und zu hören sein. Das entsprechende Wahlgesetz wird heute mit der Zweidrittelmehrheit der Regierungspartei Fidesz sicher verabschiedet. Wahlwerbung im Internet und Privatsendern soll verboten werden, findet der Fidesz-Abgeordnete Ferenc Papcsak.

    "Mir geht es darum, dass das in Wahlkampfzeiten verboten sein sollte. Das würde der Chancengleichheit der politischen Vereinigungen dienen. Wenn Sie sich jetzt umschauen, egal in welcher Richtung, spiegelt sich schon heute eine Art Kriegszustand wider, insbesondere in der Welt der Blogs. Was ist da in Zeiten des Wahlkampfs zu erwarten?"

    Von Chancengleichheit keine Spur, heißt es dagegen bei der Opposition. Die Zielrichtung der neuen Regelung ist klar: Die Opposition soll im politischen Wettbewerb behindert werden. Denn Internet und Privatfunk werden vor allem von ihr genutzt. Das gefällt auch den Rechtsextremen nicht – ihre Wähler möchte Ministerpräsident Orban zu sich herüberziehen. Die Jobbik-Abgeordnete Dora Duro schlägt deshalb vor:

    "Wenn man ihre Logik in Sachen Wahlwerbung zugrunde legt, müsste man sie komplett verbieten. Das wäre ausgewogen."

    Große Plakate kann sich vor allem die Regierung leisten, Fidesz-Parteifreunde in der Werbebranche profitieren schon jetzt überproportional von Staatsaufträgen, sagen die Grünen. Und selbst wenn die Opposition Zugang zu den öffentlich-rechtlichen Medien bekommt, so der Justiz-Experte der Sozialisten, Gergely Bárándy, könnten Sozialisten, Grüne und Rechtsextreme im nächsten Wahlkampf benachteiligt werden.

    "Wer kann jetzt vorhersagen, ob dann nicht die Wahlwerbung für die Regierungspartei Fidesz in der Halbzeitpause eines attraktiven Fußballspiels läuft, und sagen wir: zwischen zwei Märchenfilmen die der Grünen oder der Sozialisten? Darauf gibt das Gesetz keine Antwort."

    Stolpersteine für die Opposition gibt es aber nicht nur in Sachen Wahlwerbung. Kandidaten brauchen jetzt noch mehr Unterstützer, um überhaupt bei der Wahl antreten zu können. Außerdem müssen sich die Wähler vorher registrieren lassen – das steht – dank Zweidrittelmehrheit der Regierung – schon in der Verfassung. Gesetz folgt jetzt. János Lázar, eine Art ungarischer Kanzleramtschef, begründet es wie folgt.

    "Mein Vorschlag ist, dass die freiwillige Registrierung für die nächsten Wahlen von August 2013 bis Herbst 2017 gelten soll. In der ersten Periode, wenn sich an den Terminen nichts ändert, würde sich ein Wähler für drei Wahlen einmal registrieren lassen: die Parlaments-, die Europa- und die Kommunalwahlen."

    Die Opposition glaubt: Das nützt nur einem – Viktor Orban und seiner Regierungspartei Fidesz. Denn die Konservativen können eher ihre Wähler mobilisieren. Und Arme und abgelegen Wohnende könnten auf die Wählerregistrierung und damit auf die Wahl gleich ganz verzichten. Last-Minute-Wähler sind nach dieser Regelung ohnehin nicht mehr vorgesehen. Machterhalt ist das Ziel, aber der Schuss könnte nach hinten losgehen, sagt László Majtényi, der Leiter des Károly Eötvös-Instituts, das die ungarischen Zivilgesellschaft stärken soll.

    "Es gibt viele Beispiele, dass solche Vorschläge sich gegen die Urheber wenden. Es kann sein, dass es die Fidesz-Wähler abschreckt, deren Rechte auch verletzt werden, oder dass die gut ausgebildeten Anhänger der Opposition gesellschaftlich gestärkt werden."