
"Gefahr für den Topflappen" oder auch für den "guten alten Topflappen" - so lauteten in dieser Woche Schlagzeilen in mehreren deutschen Zeitungen, darunter im "Spiegel" und im "Express". Sie beriefen sich auf einen deutschen Verband, der die Küchenausstattungsbranche vertritt und vor der EU-Reform gewarnt hatte. Nun stellte die Kommission klar: Tatsächlich werden Schutzhandschuhe für den persönlichen und für den professionellen Gebrauch rechtlich angeglichen. Im Klartext heißt das: Hobbyköche sollen hitzebeständige Handschuhe nach denselben Standards kaufen können wie Berufsgastronomen.
Länder haben um Neuregelung gebeten
Für selbstgehäkelte Topflappen auf dem Weihnachtsbasar gelte die Neuregelung nicht, so die EU, das seien Dekoartikel und keine persönliche Schutzausrüstung. Ein bisschen pikiert liefert die Kommission auch Hintergründe: Die meisten EU-Länder hätten die Kommission um eine Neuregelung gebeten. Seit Jahrzehnten hätten Backhandschuhe für Verbraucher eben keine Sicherheitsstandards erfüllen müssen. Es habe schlimme und auch tödliche Unfälle gegeben. Die Reform hätten nicht "irgendwelche EU-Bürokraten" beschlossen, sondern gewählte Politiker im Europäischen Parlament und im Ministerrat, ohne Einspruch durch Hersteller.