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Vor 70 Jahren
Geburtsstunde der deutschen Verfassung

Vom 10. bis 23. August 1948 kamen auf Schloss Herrenchiemsee rund 30 Experten aus Justiz und Politik zusammen, um über die Grundzüge der künftigen Verfassung zu beraten. Was als unverbindliche Arbeitsgrundlage gedacht war, fand zu großen Teilen Eingang ins Grundgesetz der späteren Bundesrepublik Deutschland.

Von Otto Langels | 10.08.2018
    Am 10. August 1948, um 10 Uhr vormittags, eröffnete der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Anton Pfeiffer, auf Schloß Herrenchiemsee die über 13 Tage anberaumte Verfassungsversammlung.
    Auch wenn die Weimarer Verfassung Vorbild war, wollte man deren Konstruktionsfehler vermeiden, die zum Untergang der ersten deutschen Demokratie beigetragen hatten (picture-alliance / dpa)
    "Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen."
    So lautete Artikel 1 des Entwurfs, den der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee im August 1948 verabschiedete. In der Endfassung des Grundgesetzes wurde dann daraus:
    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
    Auf der Londoner Konferenz im Frühjahr 1948 hatten die Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich die Gründung eines deutschen Teilstaates in ihren Besatzungszonen beschlossen. Das Ergebnis wurde den westdeutschen Ministerpräsidenten am 1. Juli mitgeteilt, verbunden mit dem Auftrag, eine entsprechende Verfassung auszuarbeiten. Der Frankfurter Rechtshistoriker Michael Stolleis:
    "Die Lage war insofern schwierig, als gerade der Ost-West-Gegensatz ausgebrochen war, die ostdeutschen Ministerpräsidenten waren nicht dabei, und der bayrische Ministerpräsident hat die Gunst der Stunde genutzt, um von der Länderseite aus die institutionelle Festigung der Westzonen in Gang zu setzen."
    Novum in der deutschen Verfassungsgeschichte
    Der bayerische Ministerpräsident Hans Ehard, CSU, lud rund 30 Experten aus Justiz und Politik in das Alte Schloss auf die Herreninsel im Chiemsee ein, darunter Politiker wie Josef Schwalber aus Bayern, Carlo Schmid aus Württemberg-Hohenzollern und Otto Suhr aus Berlin sowie Staatsrechtler wie Theodor Maunz und Hans Nawiasky. Die Politiker waren gegenüber den Experten in der Minderheit. Als Tagungsort hatte man bewusst Herrenchiemsee gewählt, eine idyllische Insel abseits vom politischen Geschehen.
    Der Konvent war in der deutschen Verfassungsgeschichte ein Novum, ein Gremium ohne parlamentarische Rückendeckung. Formal konnte er daher nur Empfehlungen aussprechen.
    Der Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Anton Pfeiffer, eröffnete als Vorsitzender den Konvent am 10. August 1948 im ehemaligen Speisezimmer König Ludwigs II.
    "Was da rauskommen sollte, war nicht klar, eine Art Verfassung, sie sollte nur ein Provisorium formen. Deswegen hat man dann das Wort Grundgesetz gewählt, um Verfassung zu vermeiden. Und es sollte so etwas werden wie die Weimarer Verfassung."
    Konstruktionsfehler der Weimarer Verfassung vermeiden
    Allerdings wollte der Konvent die Konstruktionsfehler der Weimarer Verfassung vermeiden, die letztlich zum Untergang der ersten deutschen Demokratie beigetragen hatten. So sollte zum Beispiel ein konstruktives Misstrauensvotum das nur destruktive der Weimarer Verfassung ersetzen und der künftige Bundespräsident weit geringere Befugnisse haben als der frühere Reichspräsident. Auch wollte man die Beschränkung der parlamentarischen Rechte durch Notverordnungen verhindern und damit die Aushöhlung der Verfassung.
    "Man sollte nicht mehr einen einzelnen Minister aus der Regierung herausschießen können, also einen stärkeren Kanzler als in der Weimarer Zeit und einen besonders schwach ausgebildeten Bundespräsidenten."
    Konsens herrschte im Konvent über eine Länderkammer als Gegengewicht zum Bundesparlament, die politisch neutrale Stellung des Bundespräsidenten, die Abhängigkeit der Regierung vom Parlament, die Verwaltungs-, Justiz- und Finanzhoheit der Länder sowie das unveränderliche Fundament der freiheitlich-demokratischen Ordnung.
    "Man hat sowohl am Wahlrecht als auch in den Institutionen - Kanzler, Präsident – sehr viel geändert, hat auch einen Artikel hineingeschrieben, den es in Weimar nicht gab, nämlich Artikel 79, Abs. 3, das sind die Grundprinzipien der Demokratie, des Rechtsstaats und des Föderalismus."
    Kontroverse Diskussion über den Geltungsbereich der Verfassung
    Kontrovers wurde im Konvent der Geltungsbereich einer künftigen Verfassung diskutiert. Sollten die Artikel in ganz Deutschland oder nur im Westen gelten?
    Der Sozialdemokrat Carlo Schmid gab den Willen der Mehrheit wieder:
    "Es kann nur ein Grundgesetz für einen Übergangszustand beschlossen werden, für eine Staatsverfassung fehlt es an einer westdeutschen Staatsnation."
    Nach knapp zwei Wochen beendete der Verfassungskonvent am 23. August 1948 seine Arbeit und legte auf 95 Seiten die vollständige Fassung eines Grundgesetzes mit 149 Artikeln vor. Am 1. September übergaben die Ministerpräsidenten den Entwurf dem Parlamentarischen Rat als verfassungsgebendem Gremium. Als unverbindliche Arbeitsgrundlage gedacht, fanden sich die Ergebnisse des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee weitgehend unverändert im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wieder.