Im Vergleich mit - nicht wenigen - deutschen Managern gehört die auf Zeit gewählte Chefin der Deutschland AG, Bundeskanzlerin Angela Merkel, zu den Geringverdienern.
"Ich will gar nicht darauf hinweisen, dass die Kanzlerin nur 300.000,- Euro verdient. Im Finanzbereich sind zum Teil weit überhöhte Gehälter gezahlt worden. Ich würde etwas spöttisch sagen: So gut kann man gar nicht sein."
Dies sagt nicht ein Mitglied der Linkspartei, sondern Otto Bernhardt, Finanzpolitiker der CDU, dessen Partei sich lange dagegen gesträubt hat, überzogene Managergehälter gesetzlich anzugehen. Doch dann verschärfte sich die Finanzkrise dramatisch.
"Es war eine Aussage der Kanzlerin, die sich schrecklich geärgert hatte darüber, dass einige Manager – ich glaube, sie dachte damals an die Hypo Real Estate – Riesengehälter und Riesenabfindungen und eine Riesenaltersversorgung bekommen, obwohl sie praktisch ihre Firma an den Baum gesetzt hat. Und da hat die Kanzlerin öffentlich erklärt: Dies stört den sozialen Frieden in Deutschland."
Sozialneid darf man der Kanzlerin nicht unterstellen. Wie SPD und Linkspartei hat auch Angela Merkel irgendwann begriffen, dass überzogene Gehälter, überzogene Boni oder Abfindungen und die vielen anderen Privilegien, die Spitzenmanager oft genießen, den sozialen Frieden stören und - wie der SPD-Finanzpolitiker Joachim Poß anmerkt, mit der Sozialen Marktwirtschaft, auf die die CDU so stolz ist, nicht vereinbar sind.
"Es gab eine Explosion der Managergehälter auf der einen Seite, und es gab eine Reallohnstagnation bei der Arbeitnehmerschaft auf der anderen Seite. Diese Spreizung, wie sie sich entwickelt hat, kann in einer sozialen Marktwirtschaft nicht ausgehalten werden."
Der Streit zwischen Union und SPD darüber, welche Vorstandsvergütung angemessen ist, wird in der Branche der Personalberater aufmerksam verfolgt. Besonders aufmerksam in den vergangenen Tagen, denn immerhin werden die Managergehälter beim morgigen Treffen der Koalitionsspitzen das wahrscheinlich am meisten diskutierte Thema sein. Auch wenn Alexander von Preen, der Geschäftsführer von Kienbaum, das Wort Wahlkampf nicht in den Mund nimmt, wundert es ihn schon, mit welcher Leidenschaft die politische Debatte geführt wird.
"Die Diskussion wird natürlich intensiv wahrgenommen. Aber es ist schon traurig, wenn die Diskussion plakativ und populistisch geführt wird und eigentlich vom Kern wegführt, und wenn man sich auf einige wenige Unternehmen konzentriert. Denn wenn wir ehrlich sind, betrifft es ja nur einen ausgewählten, kleinen Teil der Unternehmen in Deutschland und auch im Ausland."
Es geht um die Spitzenmanager, die für große Konzerne arbeiten. In Deutschland sind das Kapitalgesellschaften, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, zum Beispiel Unternehmen die im Deutschen Aktienindex gelistet sind, wie Bayer, Siemens oder Volkswagen.
Seit Anfang der 1970er-Jahre entwickelten sich die Einkommen der Manager weitgehend parallel zum Wirtschaftswachstum, heißt es in einer Studie der Personalberatung Kienbaum. Erst ab den 90er-Jahren sind hierzulande die Einkommen der Top-100-Manager rasant gestiegen - vor allem in den Banken. Professor Bernd Noll von der Hochschule Pforzheim hat für das Bundesarbeitsministerium den Markt für Manager und deren Entlohnung untersucht.
"Die Managergehälter sind ja in der Bundesrepublik nicht per se aus dem Ruder gelaufen. Das ist in anderen Ländern auch nicht viel anders. Aber es ist natürlich sehr stark Stimmung damit zu machen, dass ein Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank Anfang der 70er-Jahre noch das 30-fache eines normalen Mitarbeiters hatte und jetzt plötzlich das 300-fache hat."
Dabei ist es oft nicht einmal das Grundgehalt selbst, das ungeahnte Höhen erreicht hat. Der Treibstoff für die hohen Vergütungen sind vor allem die hohen Erfolgsbeteiligungen. Schreiben die Unternehmen schwarze Zahlen, werden auch die Manager beteiligt. Über die Hälfte der Vergütung gingen im vergangenen Jahr bei den Vorständen der 30 Dax-Konzerne auf das Konto von variablen Boni, Tantiemen oder Prämien. Das war nicht immer so.
Mit der Deregulierung der Güter- und Kapitalmärkte Anfang der 90er- Jahre haben sich die Spielregeln grundlegend verändert. Nach dem Niedergang der sozialistischen Planwirtschaft nahm die Globalisierung richtig Fahrt auf. Die Unternehmen expandierten in die Schwellenländer, wuchsen dadurch enorm und damit auch ihr Wert auf den internationalen Finanzmärkten.
"Das heißt, wir erleben ein Stück weit die Amerikanisierung von Vergütungsstrukturen. Man orientiert sich an diesen internationalen Trends. Die deutschen, großen Aktiengesellschaften orientieren sich an diesen Vergütungsmustern internationaler Gesellschaften. Das ist das eine. Und man hat jetzt auch eine sehr viel größere Transparenz über das, was an Vergütungen bezahlt wird. Das nennt man die Referenzgruppenentlohnung."
Anders gesagt: Je transparenter wurde, was die anderen verdienen, desto höher wurden die Manager-Gehälter. Hinzu kommt, dass die Manager von börsennotierten Kapitalgesellschaften angehalten sind, sich wie selbstständige Unternehmer zu verhalten und deswegen auch stärker am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden. Aber nicht über klassische Tantiemen oder Boni, die sich zumeist am Betriebsgewinn orientieren, sondern über Aktienoptionen. Maßstab des Erfolgs ist der Börsenkurs, also der Wert des Unternehmens aus Sicht der institutionellen Investoren. Prof. Bernd Noll:
"Als man Mitte der 90er-Jahre die Aktienoptionspläne in der Bundesrepublik eingeführt hat – die Deutsche Bank und Daimler haben damit 1996 angefangen, die anderen großen Dax-Unternehmen sind dann nachgezogen –, hatte man wenig Erfahrung mit Aktienoptionsplänen und Aktienoptionsprogrammen. Insofern sind manche Konstruktionselemente in diesen Aktienoptionsprogrammen, die dann Bestandteil der Vorstandsverträge sind, manche dieser Bestandteile sind halt fragwürdig konstruiert worden, und da muss halt das eine oder andere revidiert werden."
Im Kern geht es bei der Frage der angemessenen Vergütung also um die leistungsgerechte Bezahlung von Managern. "Pay for performance" heißt das bei den Personalberatern. Doch durch den letzten Börsenboom kam es mitunter zu Spekulationsblasen und sprunghaften Vermögenszuwächsen. Mit leistungsgerechter Bezahlung hatte das zuweilen wenig zu tun.
Doch was ist das überhaupt? Eine angemessene Vorstandsvergütung? Eine präzise Vorstellung dessen, was für einen Manager in einem Dax-Unternehmen angemessen ist und was nicht, hat das DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel. Wir erinnern uns: Die Kanzlerin verdient, Abgeordnetendiäten inklusive, rund 300.000,- Euro im Jahr.
"Wenn man das Doppelte oder gar das Drei- oder Vierfache verdient, dann ist man, glaube ich, sehr, sehr gut bedient und muss sich um sein Leben und seinen Lebensstandard keinerlei Sorgen machen. Nach meinem Dafürhalten heißt das, dass die Aufsichtsräte in allen Unternehmen – auch bei Opel – darüber befinden müssen, was Manager verdienen, und sie müssen darauf achten, dass sich das nicht zu sehr entfernt von dem allgemeinen Gefühl von Gerechtigkeit und auch nicht von der allgemeinen Belegschaft."
Beim Bundesverband der Deutschen Industrie hält man dem Vergleich zwischen Managergehältern und dem Gehalt der Kanzlerin entgegen:
"Man muss sich grundsätzlich immer klarmachen: Es geht hier um das Geld privater Unternehmen. Es sind keine öffentlichen Gelder. Insofern kann der Staat hier nur begrenzt regeln. Unangemessene Vergütungen sind auch in unseren Augen ein Problem, aber der Gesetzgeber stößt an seine Grenzen, wenn er meint, für 14.000 Aktiengesellschaften alles gleich regeln zu können","
sagt Heiko Willems, Leiter der Rechtsabteilung beim BDI. Er verweist auf das bestehende Aktiengesetz und den von der Wirtschaft erarbeiteten freiwilligen Kodex für eine gute Unternehmensführung.
""Das Aktiengesetz und der Corporate Governance Codex geben dem Unternehmen gute Regeln für eine gute Unternehmensführung an die Hand, und wir sehen wenig Bedarf für gesetzgeberische Verschärfungen."
Der BDI wehrt sich, allerdings nur noch schwach, gegen eine, wie es dort heißt, "übermäßige Verrechtlichung von unternehmensinternen Entscheidungen", kann mit dem jetzt vorliegenden Gesetzes-Entwurf von Justizministerin Brigitte Zypries zur "Angemessenheit der Vorstandsvergütungen" aber leben. Denn eines wird mit Sicherheit nicht kommen: eine gesetzliche Begrenzung der Managerbezüge. Sagt der SPD-Finanzpolitiker Joachim Poß.
"Weil wir wissen, dass wir gesetzlich ganz generell nicht begrenzen können, wollen wir den Aufsichtsrat, einschließlich der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, die die Belegschaft vertreten und auch die Gewerkschafter, wollen wir dazu zwingen, ihre Entscheidung in Sachen Vergütung stärker zu legitimieren."
Dass der Aufsichtsrat eines Unternehmens stärker in die Pflicht genommen und dass dessen Haftung erweitert werden muss, darüber sind sich Otto Bernhardt von der CDU und sein SPD-Kollege Joachim Poß einig.
"Heute ist es so, dass der Aufsichtsrat bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung in die laufenden Gehälter eingreifen kann. Davon wird praktisch kein Gebrauch gemacht. In Zukunft muss er eingreifen. Und wenn er nicht eingreift, obwohl sich die wirtschaftliche Situation gravierend verändert hat, dann haftet der Aufsichtsrat selber."
Und sowohl die Union als auch die SPD verweisen auf die Verhaltensänderung, die mit dem Gesetzentwurf zur Begrenzung von Managergehältern erreicht werden soll. Der SPD-Finanzpolitiker Joachim Poß.
"Es geht auch um eine Umorientierung im Denken. Das soll ein politisches Signal sein. Spitzenpositionen in der Politik werden eher zu niedrig besoldet, und die Manager – egal jetzt wo, ob bei Opel oder bei welchem Unternehmen in der sogenannten Realwirtschaft oder in der Finanzindustrie –, haben oft unanständig hohe Löhne."
Einig ist sich die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen auch, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder stärker auf den langfristigen Erfolg der Unternehmen ausgerichtet werden muss.
Ein Umdenken in Richtung "nachhaltiges Wirtschaften" fordert auch der DGB. Deshalb begrüßt man dort, dass Aktienoptionen, die für die Kurzfristigkeit des Managerhandelns oft verantwortlich sind, künftig nicht schon nach zwei, sondern erst nach vier Jahren eingelöst werden können, sagt Dietmar Hexel.
"Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass es eine Merkwürdigkeit ist - um nicht zu sagen eine wundersame Sache -, dass Menschen, die über 500.000,- oder gar eine Million verdienen, Leistungsanreize brauchen. Wenn aber Leistungsanreize gezahlt werden, dann sollte man sie eben nicht an kurzfristigen Finanzdingen festmachen. Wir sehen ja, wohin das die Welt geführt hat. Sondern dann sollte man sie festmachen an langfristigen Entwicklungen, also zum Beispiel: Stellung im Markt. Sind die Kunden zufrieden? Sind die Arbeitsplätze gesichert? Ist der Arbeitgeber attraktiv für die Arbeitnehmer? Ist die Fluktuationsgröße gering? Wird der Energieverbrauch daneben langfristig gesenkt? Also, an solchen ökologischen und vernünftigen Sozialkategorien kann man das Unternehmen entwickeln. Und wenn man etwas macht, dann sollte man mindestens 65 Prozent fixmachen des Gehalts. Heute sind es meistens 50:50 oder sogar anders herum. Das führt nur dazu, dass kurzfristig und hektisch gehandelt wird und nicht langfristig im Interesse des Unternehmens."
Vor allem die Banken stehen im Fokus der Politiker. Sie stehen im Verdacht, durch falsche Vergütungsanreize und hohe Boni die Finanzkrise maßgeblich befeuert zu haben. Die Erfolgsprämien der Manager orientierten sich an kurzfristigen Gewinnzielen.
Risikokennzahlen wurden stark vernachlässigt, sagt Bernd Thomaszik von der Unternehmensberatung Mercer. Darüber hinaus wurden Boni ungeachtet der Folgen oft auf jährlicher Basis und teilweise in ihrer Höhe nicht begrenzt ausgeschüttet. Eine weitere Schwäche sei die mangelnde Ausrichtung der Vergütung auf Leistung.
"Man sollte zum Beispiel die Boni in einen Fonds zahlen. In guten Jahren sollten die Manager positive Boni bekommen und in schlechten Jahren negative Boni. Das heißt: Man würde von dem Fonds Geld entnehmen. Und sagen wir, nach fünf Jahren könnte jeder Manager ein Fünftel dieses Saldos aus diesem Fonds entnehmen. Dann wäre die Anreizstruktur der Manager genauso ausgeglichen wie die Gewinne und Verluste der Banken, die sie managen."
Erklärte Prof. Dennis Snower vom Institut für Weltwirtschaft Kiel bereits Ende des vergangenen Jahres im Deutschlandfunk. Tatsächlich wagte sich als erste große Bank die angeschlagene UBS aus der Deckung. Das Schweizer Kreditinstitut, das auf milliardenschwere Staatshilfen angewiesen ist, hat im Februar dieses Jahres ein Bonus-Malus-System eingeführt.
Damit die Manager in Zukunft nicht mehr eine so riskante Geschäftspolitik betreiben, die sich an den kurzfristigen Gewinnen orientiert, hat die Schweizer UBS mehrere Sicherheitsbremsen im Vergütungssystem eingebaut. Maximal ein Drittel des Bonus darf ausgezahlt werden. Der Rest wird auf einem Sperrkonto verbucht und bleibt den Geschäftsrisiken ausgesetzt. Schreibt die UBS rote Zahlen, wird auch das Bonuskonto geschmälert.
Ähnlich sieht es bei der zweiten Gehaltskomponente aus, die variable Aktienbeteiligung. Die Manager erhalten ihre Aktien erst nach drei Jahren. Stimmt die Leistung nicht, werden die Anteile reduziert oder können sogar ganz entfallen. Zudem sind die Führungskräfte verpflichtet, drei Viertel der Aktien noch für weitere Jahre zu halten. Wie lange - das sagt die UBS nicht.
Womöglich kann die UBS in der internationalen Bankenlandschaft mit ihren Vergütungsmodell den entscheidenden Impuls für eine neue Kultur der Managerentlohnung setzen. Auch wenn die in Deutschland größte Geschäftsbank weit davon entfernt ist, Staatshilfen anzunehmen, rückt bei der Deutschen Bank das Thema Boni und Nachhaltigkeit immer stärker in den Fokus der Geschäftspolitik. Vorstandsmitglied Herman-Josef Lamberti erklärte auf der Bilanzpressekonferenz Anfang Februar, dass die Deutsche Bank "mehr denn je dazu übergehen werde, dass" …
"... "die Boni, die ausgewiesen werden, nur zum Teil als
Barzahlungen ausgeschüttet werden, zu einem Teil aber zurückgehalten werden, und über drei oder vier Jahre dann sozusagen verdient werden. Und während dieser drei oder vier Jahre natürlich weiterhin die Leistungsorientierung gemessen wird und gegebenenfalls Abschläge auf die Zusagen erfolgen.""
Zudem wird die Auszahlung des Bonus für das Jahr 2008 über mehrere Jahre gestreckt, sagte Clemens Börsig, Aufsichtsrats-Chef der Deutschen Bank, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Wie heikel die Frage der Boni ist, mitunter sogar existenzbedrohend sein kann, zeigt das Beispiel der Dresdner Bank. Der Versicherungskonzern Allianz, der damals noch im Besitz der Dresdner Bank war, versprach den Investmentbankern Prämien in Höhe von 400 Millionen Euro, allein dafür, dass sie den Arbeitgeber nicht wechseln.
Hintergrund waren die anhaltenden Spekulationen über einen Verkauf der Dresdner Bank. Die britische Finanzaufsicht habe das Risiko der Personalflucht erkannt und die Allianz aufgefordert, die Investmentbank zu stabilisieren, erklärte Allianz-Chef Diekmann in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.
Obwohl die Dresdner Bank mittlerweile an die Commerzbank verkauft wurde, obwohl die Übernahme nur zustande kam, weil der Staat die Bankengruppe mit 18 Milliarden Euro stützt, und obwohl die Boni offiziell gestrichen sind, ist das Thema nicht vom Tisch. Einige Investmentbanker der alten Dresdner Bank bestehen auf ihren Prämien, bestehen darauf, dass die alten Verträge erfüllt werden. Alexander von Preen, Geschäftsführer von der Personalberatung Kienbaum.
"Ich denke, in dem Moment, wo Steuergelder fließen, wo
staatliche Hilfe in Anspruch genommen wird, sollte sich jeder Top- Executive genau überlegen, auch vor dem Hintergrund eines langfristigen Engagements in der Unternehmung, auch vor dem Hintergrund der Manager-Ethik, ob er variable Erfolgsvergütungen annimmt oder ob er sich nicht dazu bereit erklären kann, diese Bezüge zumindest in die Zukunft zu legen, um bei erfolgreicher Restrukturierung des Unternehmens erst dann die Auszahlung zu beanspruchen. Ich glaube, da besteht noch ein Zeitfenster, welches der eine oder andere noch nutzen kann."
Wenn sich die Koalition nun tatsächlich auf den Gesetzentwurf zur "Angemessenheit der Vorstandsvergütung" einigt, dürften die Aufsichtsräte vor großen Problemen stehen, müssen sie doch vermutlich zukünftig die Verantwortung für die Ausgestaltung der Verträge übernehmen, dafür sogar haften. Damit dürften viele Unternehmenskontrolleure überfordert sein. Sie müssten sich noch einmal weiterbilden, sagt Alexander von Preen.
"Also ich glaube, dass die Qualität der Aufsichtsräte bei der erweiterten Haftung, die sicherlich kommen wird, und die wir in den vergangenen Jahren immer kontinuierlicher verfolgen konnten, dass man sich sehr wohl überlegt, ob man ein Aufsichtsratsmandat annimmt, und wenn ja, welchen Wert man stiften kann. Ich denke, die Aufsichtsräte werden immer wichtiger als Sparringspartner für die Vorstände. Ich sage aber auch gleich dazu, ich bin Verfechter, dass die Aufsichtsräte die Aufsicht führen und deswegen auch rein fix bezahlt werden, um nicht von dem Erfolg der Unternehmung abhängig zu sein. Also quasi angemessen vergütet werden für ihre Aufsichtspflicht."
"Ich will gar nicht darauf hinweisen, dass die Kanzlerin nur 300.000,- Euro verdient. Im Finanzbereich sind zum Teil weit überhöhte Gehälter gezahlt worden. Ich würde etwas spöttisch sagen: So gut kann man gar nicht sein."
Dies sagt nicht ein Mitglied der Linkspartei, sondern Otto Bernhardt, Finanzpolitiker der CDU, dessen Partei sich lange dagegen gesträubt hat, überzogene Managergehälter gesetzlich anzugehen. Doch dann verschärfte sich die Finanzkrise dramatisch.
"Es war eine Aussage der Kanzlerin, die sich schrecklich geärgert hatte darüber, dass einige Manager – ich glaube, sie dachte damals an die Hypo Real Estate – Riesengehälter und Riesenabfindungen und eine Riesenaltersversorgung bekommen, obwohl sie praktisch ihre Firma an den Baum gesetzt hat. Und da hat die Kanzlerin öffentlich erklärt: Dies stört den sozialen Frieden in Deutschland."
Sozialneid darf man der Kanzlerin nicht unterstellen. Wie SPD und Linkspartei hat auch Angela Merkel irgendwann begriffen, dass überzogene Gehälter, überzogene Boni oder Abfindungen und die vielen anderen Privilegien, die Spitzenmanager oft genießen, den sozialen Frieden stören und - wie der SPD-Finanzpolitiker Joachim Poß anmerkt, mit der Sozialen Marktwirtschaft, auf die die CDU so stolz ist, nicht vereinbar sind.
"Es gab eine Explosion der Managergehälter auf der einen Seite, und es gab eine Reallohnstagnation bei der Arbeitnehmerschaft auf der anderen Seite. Diese Spreizung, wie sie sich entwickelt hat, kann in einer sozialen Marktwirtschaft nicht ausgehalten werden."
Der Streit zwischen Union und SPD darüber, welche Vorstandsvergütung angemessen ist, wird in der Branche der Personalberater aufmerksam verfolgt. Besonders aufmerksam in den vergangenen Tagen, denn immerhin werden die Managergehälter beim morgigen Treffen der Koalitionsspitzen das wahrscheinlich am meisten diskutierte Thema sein. Auch wenn Alexander von Preen, der Geschäftsführer von Kienbaum, das Wort Wahlkampf nicht in den Mund nimmt, wundert es ihn schon, mit welcher Leidenschaft die politische Debatte geführt wird.
"Die Diskussion wird natürlich intensiv wahrgenommen. Aber es ist schon traurig, wenn die Diskussion plakativ und populistisch geführt wird und eigentlich vom Kern wegführt, und wenn man sich auf einige wenige Unternehmen konzentriert. Denn wenn wir ehrlich sind, betrifft es ja nur einen ausgewählten, kleinen Teil der Unternehmen in Deutschland und auch im Ausland."
Es geht um die Spitzenmanager, die für große Konzerne arbeiten. In Deutschland sind das Kapitalgesellschaften, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, zum Beispiel Unternehmen die im Deutschen Aktienindex gelistet sind, wie Bayer, Siemens oder Volkswagen.
Seit Anfang der 1970er-Jahre entwickelten sich die Einkommen der Manager weitgehend parallel zum Wirtschaftswachstum, heißt es in einer Studie der Personalberatung Kienbaum. Erst ab den 90er-Jahren sind hierzulande die Einkommen der Top-100-Manager rasant gestiegen - vor allem in den Banken. Professor Bernd Noll von der Hochschule Pforzheim hat für das Bundesarbeitsministerium den Markt für Manager und deren Entlohnung untersucht.
"Die Managergehälter sind ja in der Bundesrepublik nicht per se aus dem Ruder gelaufen. Das ist in anderen Ländern auch nicht viel anders. Aber es ist natürlich sehr stark Stimmung damit zu machen, dass ein Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank Anfang der 70er-Jahre noch das 30-fache eines normalen Mitarbeiters hatte und jetzt plötzlich das 300-fache hat."
Dabei ist es oft nicht einmal das Grundgehalt selbst, das ungeahnte Höhen erreicht hat. Der Treibstoff für die hohen Vergütungen sind vor allem die hohen Erfolgsbeteiligungen. Schreiben die Unternehmen schwarze Zahlen, werden auch die Manager beteiligt. Über die Hälfte der Vergütung gingen im vergangenen Jahr bei den Vorständen der 30 Dax-Konzerne auf das Konto von variablen Boni, Tantiemen oder Prämien. Das war nicht immer so.
Mit der Deregulierung der Güter- und Kapitalmärkte Anfang der 90er- Jahre haben sich die Spielregeln grundlegend verändert. Nach dem Niedergang der sozialistischen Planwirtschaft nahm die Globalisierung richtig Fahrt auf. Die Unternehmen expandierten in die Schwellenländer, wuchsen dadurch enorm und damit auch ihr Wert auf den internationalen Finanzmärkten.
"Das heißt, wir erleben ein Stück weit die Amerikanisierung von Vergütungsstrukturen. Man orientiert sich an diesen internationalen Trends. Die deutschen, großen Aktiengesellschaften orientieren sich an diesen Vergütungsmustern internationaler Gesellschaften. Das ist das eine. Und man hat jetzt auch eine sehr viel größere Transparenz über das, was an Vergütungen bezahlt wird. Das nennt man die Referenzgruppenentlohnung."
Anders gesagt: Je transparenter wurde, was die anderen verdienen, desto höher wurden die Manager-Gehälter. Hinzu kommt, dass die Manager von börsennotierten Kapitalgesellschaften angehalten sind, sich wie selbstständige Unternehmer zu verhalten und deswegen auch stärker am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden. Aber nicht über klassische Tantiemen oder Boni, die sich zumeist am Betriebsgewinn orientieren, sondern über Aktienoptionen. Maßstab des Erfolgs ist der Börsenkurs, also der Wert des Unternehmens aus Sicht der institutionellen Investoren. Prof. Bernd Noll:
"Als man Mitte der 90er-Jahre die Aktienoptionspläne in der Bundesrepublik eingeführt hat – die Deutsche Bank und Daimler haben damit 1996 angefangen, die anderen großen Dax-Unternehmen sind dann nachgezogen –, hatte man wenig Erfahrung mit Aktienoptionsplänen und Aktienoptionsprogrammen. Insofern sind manche Konstruktionselemente in diesen Aktienoptionsprogrammen, die dann Bestandteil der Vorstandsverträge sind, manche dieser Bestandteile sind halt fragwürdig konstruiert worden, und da muss halt das eine oder andere revidiert werden."
Im Kern geht es bei der Frage der angemessenen Vergütung also um die leistungsgerechte Bezahlung von Managern. "Pay for performance" heißt das bei den Personalberatern. Doch durch den letzten Börsenboom kam es mitunter zu Spekulationsblasen und sprunghaften Vermögenszuwächsen. Mit leistungsgerechter Bezahlung hatte das zuweilen wenig zu tun.
Doch was ist das überhaupt? Eine angemessene Vorstandsvergütung? Eine präzise Vorstellung dessen, was für einen Manager in einem Dax-Unternehmen angemessen ist und was nicht, hat das DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel. Wir erinnern uns: Die Kanzlerin verdient, Abgeordnetendiäten inklusive, rund 300.000,- Euro im Jahr.
"Wenn man das Doppelte oder gar das Drei- oder Vierfache verdient, dann ist man, glaube ich, sehr, sehr gut bedient und muss sich um sein Leben und seinen Lebensstandard keinerlei Sorgen machen. Nach meinem Dafürhalten heißt das, dass die Aufsichtsräte in allen Unternehmen – auch bei Opel – darüber befinden müssen, was Manager verdienen, und sie müssen darauf achten, dass sich das nicht zu sehr entfernt von dem allgemeinen Gefühl von Gerechtigkeit und auch nicht von der allgemeinen Belegschaft."
Beim Bundesverband der Deutschen Industrie hält man dem Vergleich zwischen Managergehältern und dem Gehalt der Kanzlerin entgegen:
"Man muss sich grundsätzlich immer klarmachen: Es geht hier um das Geld privater Unternehmen. Es sind keine öffentlichen Gelder. Insofern kann der Staat hier nur begrenzt regeln. Unangemessene Vergütungen sind auch in unseren Augen ein Problem, aber der Gesetzgeber stößt an seine Grenzen, wenn er meint, für 14.000 Aktiengesellschaften alles gleich regeln zu können","
sagt Heiko Willems, Leiter der Rechtsabteilung beim BDI. Er verweist auf das bestehende Aktiengesetz und den von der Wirtschaft erarbeiteten freiwilligen Kodex für eine gute Unternehmensführung.
""Das Aktiengesetz und der Corporate Governance Codex geben dem Unternehmen gute Regeln für eine gute Unternehmensführung an die Hand, und wir sehen wenig Bedarf für gesetzgeberische Verschärfungen."
Der BDI wehrt sich, allerdings nur noch schwach, gegen eine, wie es dort heißt, "übermäßige Verrechtlichung von unternehmensinternen Entscheidungen", kann mit dem jetzt vorliegenden Gesetzes-Entwurf von Justizministerin Brigitte Zypries zur "Angemessenheit der Vorstandsvergütungen" aber leben. Denn eines wird mit Sicherheit nicht kommen: eine gesetzliche Begrenzung der Managerbezüge. Sagt der SPD-Finanzpolitiker Joachim Poß.
"Weil wir wissen, dass wir gesetzlich ganz generell nicht begrenzen können, wollen wir den Aufsichtsrat, einschließlich der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, die die Belegschaft vertreten und auch die Gewerkschafter, wollen wir dazu zwingen, ihre Entscheidung in Sachen Vergütung stärker zu legitimieren."
Dass der Aufsichtsrat eines Unternehmens stärker in die Pflicht genommen und dass dessen Haftung erweitert werden muss, darüber sind sich Otto Bernhardt von der CDU und sein SPD-Kollege Joachim Poß einig.
"Heute ist es so, dass der Aufsichtsrat bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung in die laufenden Gehälter eingreifen kann. Davon wird praktisch kein Gebrauch gemacht. In Zukunft muss er eingreifen. Und wenn er nicht eingreift, obwohl sich die wirtschaftliche Situation gravierend verändert hat, dann haftet der Aufsichtsrat selber."
Und sowohl die Union als auch die SPD verweisen auf die Verhaltensänderung, die mit dem Gesetzentwurf zur Begrenzung von Managergehältern erreicht werden soll. Der SPD-Finanzpolitiker Joachim Poß.
"Es geht auch um eine Umorientierung im Denken. Das soll ein politisches Signal sein. Spitzenpositionen in der Politik werden eher zu niedrig besoldet, und die Manager – egal jetzt wo, ob bei Opel oder bei welchem Unternehmen in der sogenannten Realwirtschaft oder in der Finanzindustrie –, haben oft unanständig hohe Löhne."
Einig ist sich die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen auch, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder stärker auf den langfristigen Erfolg der Unternehmen ausgerichtet werden muss.
Ein Umdenken in Richtung "nachhaltiges Wirtschaften" fordert auch der DGB. Deshalb begrüßt man dort, dass Aktienoptionen, die für die Kurzfristigkeit des Managerhandelns oft verantwortlich sind, künftig nicht schon nach zwei, sondern erst nach vier Jahren eingelöst werden können, sagt Dietmar Hexel.
"Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass es eine Merkwürdigkeit ist - um nicht zu sagen eine wundersame Sache -, dass Menschen, die über 500.000,- oder gar eine Million verdienen, Leistungsanreize brauchen. Wenn aber Leistungsanreize gezahlt werden, dann sollte man sie eben nicht an kurzfristigen Finanzdingen festmachen. Wir sehen ja, wohin das die Welt geführt hat. Sondern dann sollte man sie festmachen an langfristigen Entwicklungen, also zum Beispiel: Stellung im Markt. Sind die Kunden zufrieden? Sind die Arbeitsplätze gesichert? Ist der Arbeitgeber attraktiv für die Arbeitnehmer? Ist die Fluktuationsgröße gering? Wird der Energieverbrauch daneben langfristig gesenkt? Also, an solchen ökologischen und vernünftigen Sozialkategorien kann man das Unternehmen entwickeln. Und wenn man etwas macht, dann sollte man mindestens 65 Prozent fixmachen des Gehalts. Heute sind es meistens 50:50 oder sogar anders herum. Das führt nur dazu, dass kurzfristig und hektisch gehandelt wird und nicht langfristig im Interesse des Unternehmens."
Vor allem die Banken stehen im Fokus der Politiker. Sie stehen im Verdacht, durch falsche Vergütungsanreize und hohe Boni die Finanzkrise maßgeblich befeuert zu haben. Die Erfolgsprämien der Manager orientierten sich an kurzfristigen Gewinnzielen.
Risikokennzahlen wurden stark vernachlässigt, sagt Bernd Thomaszik von der Unternehmensberatung Mercer. Darüber hinaus wurden Boni ungeachtet der Folgen oft auf jährlicher Basis und teilweise in ihrer Höhe nicht begrenzt ausgeschüttet. Eine weitere Schwäche sei die mangelnde Ausrichtung der Vergütung auf Leistung.
"Man sollte zum Beispiel die Boni in einen Fonds zahlen. In guten Jahren sollten die Manager positive Boni bekommen und in schlechten Jahren negative Boni. Das heißt: Man würde von dem Fonds Geld entnehmen. Und sagen wir, nach fünf Jahren könnte jeder Manager ein Fünftel dieses Saldos aus diesem Fonds entnehmen. Dann wäre die Anreizstruktur der Manager genauso ausgeglichen wie die Gewinne und Verluste der Banken, die sie managen."
Erklärte Prof. Dennis Snower vom Institut für Weltwirtschaft Kiel bereits Ende des vergangenen Jahres im Deutschlandfunk. Tatsächlich wagte sich als erste große Bank die angeschlagene UBS aus der Deckung. Das Schweizer Kreditinstitut, das auf milliardenschwere Staatshilfen angewiesen ist, hat im Februar dieses Jahres ein Bonus-Malus-System eingeführt.
Damit die Manager in Zukunft nicht mehr eine so riskante Geschäftspolitik betreiben, die sich an den kurzfristigen Gewinnen orientiert, hat die Schweizer UBS mehrere Sicherheitsbremsen im Vergütungssystem eingebaut. Maximal ein Drittel des Bonus darf ausgezahlt werden. Der Rest wird auf einem Sperrkonto verbucht und bleibt den Geschäftsrisiken ausgesetzt. Schreibt die UBS rote Zahlen, wird auch das Bonuskonto geschmälert.
Ähnlich sieht es bei der zweiten Gehaltskomponente aus, die variable Aktienbeteiligung. Die Manager erhalten ihre Aktien erst nach drei Jahren. Stimmt die Leistung nicht, werden die Anteile reduziert oder können sogar ganz entfallen. Zudem sind die Führungskräfte verpflichtet, drei Viertel der Aktien noch für weitere Jahre zu halten. Wie lange - das sagt die UBS nicht.
Womöglich kann die UBS in der internationalen Bankenlandschaft mit ihren Vergütungsmodell den entscheidenden Impuls für eine neue Kultur der Managerentlohnung setzen. Auch wenn die in Deutschland größte Geschäftsbank weit davon entfernt ist, Staatshilfen anzunehmen, rückt bei der Deutschen Bank das Thema Boni und Nachhaltigkeit immer stärker in den Fokus der Geschäftspolitik. Vorstandsmitglied Herman-Josef Lamberti erklärte auf der Bilanzpressekonferenz Anfang Februar, dass die Deutsche Bank "mehr denn je dazu übergehen werde, dass" …
"... "die Boni, die ausgewiesen werden, nur zum Teil als
Barzahlungen ausgeschüttet werden, zu einem Teil aber zurückgehalten werden, und über drei oder vier Jahre dann sozusagen verdient werden. Und während dieser drei oder vier Jahre natürlich weiterhin die Leistungsorientierung gemessen wird und gegebenenfalls Abschläge auf die Zusagen erfolgen.""
Zudem wird die Auszahlung des Bonus für das Jahr 2008 über mehrere Jahre gestreckt, sagte Clemens Börsig, Aufsichtsrats-Chef der Deutschen Bank, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Wie heikel die Frage der Boni ist, mitunter sogar existenzbedrohend sein kann, zeigt das Beispiel der Dresdner Bank. Der Versicherungskonzern Allianz, der damals noch im Besitz der Dresdner Bank war, versprach den Investmentbankern Prämien in Höhe von 400 Millionen Euro, allein dafür, dass sie den Arbeitgeber nicht wechseln.
Hintergrund waren die anhaltenden Spekulationen über einen Verkauf der Dresdner Bank. Die britische Finanzaufsicht habe das Risiko der Personalflucht erkannt und die Allianz aufgefordert, die Investmentbank zu stabilisieren, erklärte Allianz-Chef Diekmann in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.
Obwohl die Dresdner Bank mittlerweile an die Commerzbank verkauft wurde, obwohl die Übernahme nur zustande kam, weil der Staat die Bankengruppe mit 18 Milliarden Euro stützt, und obwohl die Boni offiziell gestrichen sind, ist das Thema nicht vom Tisch. Einige Investmentbanker der alten Dresdner Bank bestehen auf ihren Prämien, bestehen darauf, dass die alten Verträge erfüllt werden. Alexander von Preen, Geschäftsführer von der Personalberatung Kienbaum.
"Ich denke, in dem Moment, wo Steuergelder fließen, wo
staatliche Hilfe in Anspruch genommen wird, sollte sich jeder Top- Executive genau überlegen, auch vor dem Hintergrund eines langfristigen Engagements in der Unternehmung, auch vor dem Hintergrund der Manager-Ethik, ob er variable Erfolgsvergütungen annimmt oder ob er sich nicht dazu bereit erklären kann, diese Bezüge zumindest in die Zukunft zu legen, um bei erfolgreicher Restrukturierung des Unternehmens erst dann die Auszahlung zu beanspruchen. Ich glaube, da besteht noch ein Zeitfenster, welches der eine oder andere noch nutzen kann."
Wenn sich die Koalition nun tatsächlich auf den Gesetzentwurf zur "Angemessenheit der Vorstandsvergütung" einigt, dürften die Aufsichtsräte vor großen Problemen stehen, müssen sie doch vermutlich zukünftig die Verantwortung für die Ausgestaltung der Verträge übernehmen, dafür sogar haften. Damit dürften viele Unternehmenskontrolleure überfordert sein. Sie müssten sich noch einmal weiterbilden, sagt Alexander von Preen.
"Also ich glaube, dass die Qualität der Aufsichtsräte bei der erweiterten Haftung, die sicherlich kommen wird, und die wir in den vergangenen Jahren immer kontinuierlicher verfolgen konnten, dass man sich sehr wohl überlegt, ob man ein Aufsichtsratsmandat annimmt, und wenn ja, welchen Wert man stiften kann. Ich denke, die Aufsichtsräte werden immer wichtiger als Sparringspartner für die Vorstände. Ich sage aber auch gleich dazu, ich bin Verfechter, dass die Aufsichtsräte die Aufsicht führen und deswegen auch rein fix bezahlt werden, um nicht von dem Erfolg der Unternehmung abhängig zu sein. Also quasi angemessen vergütet werden für ihre Aufsichtspflicht."