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Willkommene Nachhilfe

Der Rechtswissenschaftler Uwe Wesel lässt sich pauschal im Lager der 68er verorten. Sein jüngstes Buch dokumentiert, dass ihm jeglicher Kleinmut fremd ist. Er will darin eine Darstellung der Geschichte des Rechts in Europa liefern - auf vergleichsweise schlanken 734 Seiten.

Von Sabine Pamperrien | 27.12.2010
    Auf dieses Buch muss man sich einlassen. Es dauert eine Weile, bis man sich an den Tonfall von Uwe Wesel gewöhnt hat. Fast liest sich dieses Opus Magnum, als habe der Autor seinen Entwurf einem Schreibcomputer diktiert, der keine Nebensätze kennt. Die gute alte Subjekt-Prädikat-Objekt-Satzregel blieb jedenfalls auf der Strecke. Wer die sprachliche Exzentrik des emeritierten Professors für Zivilrecht und Rechtsgeschichte großzügig behandelt, wird auf den folgenden 750 Seiten profund und gut verständlich über die zivilisatorische Bedeutung des Rechts informiert.

    "In Griechenland entsteht das europäische Denken. Homer hat den Griechen die Furcht genommen vor blinder Willkür der Dämonen und beschreibt die neuen olympischen Götter als berechenbare und fast menschliche Wesen. Mit Sappho und Alkaios beginnt um 500 v. Chr. auf der Insel Lesbos ein neues individuelles Selbstbewusstsein. Seit derselben Zeit entwickelt die griechische Philosophie den Begriff westlicher Wissenschaft, der im Prinzip zweckfrei ist, logisch und gegründet auf feste Beweise und getrennt von der Religion."

    Diese Trennung von Recht und Religion durchzieht alle europäischen Rechtstraditionen. Gleich eingangs drängt sich deshalb die Frage auf, ob Europas Identität tatsächlich mit "christlich-jüdisch" zureichend definiert ist. Alles gründet in griechischer und römischer Rechtsauffassung. Zahlreiche unterschiedliche gewohnheitsrechtlich ausgerichtete Rechtssysteme wurden integriert. Kanonisches Recht der Kirche existiert parallel dazu. Wesels Verdienst ist es, durch seine Gesamtschau Europa überhaupt gedanklich erfassbar zu machen. Was ist eigentlich das Besondere an dieser geografisch geradezu winzigen Fläche, auf der sich gegenwärtig 47 Staaten in diversen Rechtstraditionen etabliert haben, um in der portugiesischen Hauptstadt mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007 in wesentlichen Punkten staatlichen Tuns zu einem einheitlichen Rechtskreis zu verschmelzen? Wesels Erkenntnisinteresse richtet sich auf die Lehren, die für die Zukunft zu ziehen sind. Die Entwicklung hin zur europäischen Hochkultur seit dem 12. Jahrhundert scheint seinen optimistischen Blick nach vorn zu bestätigen.

    "Jetzt erkennt man auch Europas Eigenart, im Gegensatz zum Islam und zu China, aus deren Schatten es nun heraustrat. Mit dieser Wende des Hochmittelalters entsteht die europäische Moderne. Es ist eine Moderne, die sich bis heute ständig verändert hat und sich auch in Zukunft verändern wird auf der Grundlage jener wissenschaftlichen Bildungsexplosion, die sich immer weiter von religiösen Bindungen entfernt zur Kultur der Neugier, des Experiments und des unbegrenzten Fortschreitens. Das ist ein anderes Fortschreiten als bisher in der Geschichte der Menschheit. Es ist nämlich verbunden mit Wissenschaft."

    Wie sehr die Verwissenschaftlichung des Rechts diese kulturelle Erneuerungsfähigkeit erst ermöglicht, vermittelt Wesel über die Rechtsgeschichten zahlreicher europäischer Staaten. Trotz unterschiedlichster Entwicklungsstadien lassen sich dabei wesentliche Parallelen herausarbeiten.

    "In allen Rechtsordnungen steht am Anfang ihrer Entwicklung das Privatstrafrecht. In Stammesgesellschaften ist die Gesellschaftsordnung identisch mit der Verwandtschaftsordnung. Deshalb sind Verstöße gegen die Rechtsordnung Verletzungen von privaten Rechten einzelner oder seiner Verwandtschaftsgruppe."

    Es gab zwar Vorstellungen von Eigentum, doch bei den Griechen noch keinen juristischen Begriff dafür. Der Schutz von Eigentum erfolgte über deliktische Rechtsbehelfe, also durch Schadenersatz oder Strafe. Die Abstraktion von Eigentumsrechten zu dinglichen Rechten war noch nicht erdacht. Die Rechtsprechung basierte weniger auf juristischer Argumentation als vielmehr auf einer politischen und gesellschaftlichen Diskussion, geführt von gewählten Volksvertretern. Das Recht wurde gesetzt durch die regelgerechte Entscheidungsfindung, in der Hochphase der griechischen Polis als Ausdruck der Demokratie. Aber gerade auch deshalb war das Recht laut Wesel noch unvollkommenes Recht.

    "Die Römer haben den Juristen erfunden, der im Recht das geleistet hat, was die Griechen nicht konnten wegen der Volksabstimmungen in ihren Gerichten. Die Römer sind die Erfinder der Rechtswissenschaft. War das wichtig? Ja, das war wichtig. Es war die Grundlage für die Ordnung ihres einige Jahrhunderte existierenden Weltreichs und wichtig für die Zukunft des noch nicht existierenden Europa."

    Die rationale Struktur von Recht und Verwaltung sei neben der viel zitierten protestantischen Ethik Voraussetzung für die Entstehung des Kapitalismus gewesen. Auch deshalb habe sich der Kapitalismus in Europa und nicht in Asien oder Afrika entwickelt. Die traditionellen Rechtssysteme Chinas, des Islam und Indiens qualifiziert Wesel als viel zu wenig dynamisch. Längst haben auch die Länder Asiens europäisches Recht adaptiert. Schon Max Weber habe analysiert, dass der Kapitalismus berechenbares Recht und Verwaltung nach formalen Regeln benötige.

    "Diese Berechenbarkeit hat sich in Kerneuropa besonders nach der Verbreitung der justinianischen Kodifikation im Spätmittelalter entwickelt auf der Grundlage jenes analytischen Charakters des wissenschaftlichen römischen Rechts, das sich im 19. und 20. Jahrhundert in fast ganz Europa – und noch weiter - ausbreitete."

    Immer hat Wesel die bedeutenden Rechtsgelehrten und Rechtsschulen im Blick. So verwundert es nicht, dass er ganz am Schluss beklagt, dass für heutige Juristen die Rechtsphilosophie nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Er macht deutlich, wie wichtig die Kenntnis der Entwicklungsprozesse für die Einordnung aktueller Rechtsfragen ist. Sein Buch ist willkommene Nachhilfe. Einzelne europäische Staaten und Epochen werden ebenso erläutert wie die Rechtsgebiete, die sich ausdifferenzierten. Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Strafrecht und Zivilrecht bis hin zum Arbeitsrecht, all das zugleich erzählt als eine Sozialgeschichte. Für Wesel ist der Sozialstaat das große aktuelle Thema juristischer Expertise über Rechtsfortbildung und Gerechtigkeit. In Zeiten, in denen so viel vom kulturellen Niedergang Europas die Rede ist, kann man sich beim Schmökern in der Geschichte des Rechts in Europa noch einmal so richtig berauschen am Reichtum des geistigen Erbes der Alten Welt – und der atemberaubenden Stringenz ihres Zivilisationsprozesses.


    Uwe Wesel: Geschichte des Rechts in Europa. Von den Griechen bis zum Vertrag von Lissabon. C.H. Beck Verlag, 734 Seiten, 38,00 Euro. ISBN 978-3-40660-388-4