
Der Anbieter hatte angegeben, dass ein Hotel in Costa Rica nur wenige Gehminuten von mehreren Stränden entfernt sei. Tatsächlich betrug die Distanz aber 1,3 Kilometer. Dies seien selbst für erfahrene Läufer "mehr als nur wenige Gehminuten", urteilte das Amtsgericht. Es gab damit einer Frau Recht, die 2022 mit ihrer Tochter nach Costa Rica gereist war. Der Reiseveranstalter muss nun die Kosten für das von ihr gebuchte Ersatzhotel übernehmen und Schadenersatz zahlen - insgesamt knapp 1.800 Euro.
(Aktenzeichen: 242 C 13523/23)
Diese Nachricht wurde am 24.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.