
Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes in vier Fällen von "unsportlichem Verhalten" der Anhänger. Laut DFB können bis zu 105.500 Euro für "eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen" verwendet werden.
Ein Großteil der Strafe für den Zweitligisten wurde aufgrund des Pyroeinsatzes vor und während des Achtelfinals im DFB-Pokal Anfang Dezember gegen Hertha BSC verhängt. Allein dafür werden 290.600 Euro fällig. Einer Mitteilung des DFB zufolge wäre dieser Betrag "doppelt so hoch ausgefallen, hätte der 1. FC Köln nicht zwei Täter ermittelt". Das Sportgericht unterstelle, "dass Köln die Strafe an die Täter weitergeben wird". Bei weiteren "gravierenden Pyro-Vorkommnissen im Kölner Zuschauerblock" drohen Sanktionen oder weitere Auflagen.
Diese Nachricht wurde am 15.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.