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Urteil
14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin für Tod eines jesidischen Mädchens

Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens ist eine islamistische Extremistin wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.

    Bayern, München: Eine Angeklagte (r), die sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Irak angeschlossen haben soll, hält sich im Gerichtssaal vom Oberlandesgericht einen Aktenordner vors Gesicht.
    Urteil im Prozess gegen IS-Rückkehrerin. (Matthias Balk/dpa)
    Das Oberlandesgericht München warf der Frau unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor. Sie habe aus Menschenverachtung gehandelt. Die Frau hatte gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet. Das Kind war verdurstet.
    Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren. Anders als in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nicht mehr von einem minder schweren Fall aus.
    Diese Nachricht wurde am 29.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.