
Das Oberlandesgericht München warf der Frau unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor. Sie habe aus Menschenverachtung gehandelt. Die Frau hatte gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet. Das Kind war verdurstet.
Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren. Anders als in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nicht mehr von einem minder schweren Fall aus.
Diese Nachricht wurde am 29.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.