
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach wurde im vergangenen Jahr rund 8.200 Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen. Im Jahr davor waren es knapp 9.300.
Am häufigsten ergingen Ausweisungsverfügungen gegen Menschen aus Georgien, Albanien und der Türkei. Auch im vergangenen Jahr führten diese Länder die Liste an.
Bei einer Ausweisung sind die Betroffenen ausreisepflichtig. Eine Abschiebung ist aber erst möglich, wenn auch eine entsprechende Abschiebungsandrohung erlassen wurde.
Diese Nachricht wurde am 25.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
