Die Krankenkassen überweisen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen Pauschalbeträge, die sogenannte Gesamtvergütung. Diese verteilen die Kassenärztlichen Vereinigungen an die einzelnen Ärzte - teils als Pauschalen, teils als Einzelleistung. Wie hoch jede einzelne ärztliche Handreichung und Untersuchung vergütet wird, legt der Einheitliche Bewertungsmaßstab fest, der EBM. Darin werden für jede Facharztgruppe die einzelnen Leistungen in Punktzahlen gewichtet. Über den Punktwert wird der Preis der Leistungen festgelegt, den der Arzt abrechnen kann. Der Punktwert beträgt seit 2009 3,5 Cent.
Jedes Jahr verhandeln der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die KBV, im sogenannten Bewertungsausschuss über das Gesamthonorar. Das setzt sich aus einer Mengen- und Preiskomponente zusammen und soll Veränderungen im medizinischen Bedarf und der allgemeinen Preisentwicklung aufnehmen.
In den jetzigen Verhandlungen geht es um den Preis der einzelnen Leistung, um den sogenannten Orientierungswert, der wiederum den Punktwert auf Landesebene vorgibt. Für das vergangene und dieses Jahr hat die Bundesregierung diesen Wert auf dem Niveau von 2009 festgeschrieben; die Honorare der Ärzte konnten trotzdem steigen, weil mehr und neue Leistungen verordnet wurden.
Jetzt fordern die Ärzte eine Erhöhung des Orientierungswertes auf 3,85 Cent; die Kassen verlangen hingegen eine Senkung auf 3,25 Cent. In absoluten Zahlen läuft die Forderung der Ärzte auf eine Honorarerhöhung um 3,5 Milliarden hinaus; die Vorstellungen der Kassen würden das Honorar der Ärzte um etwa 2,7 Milliarden Euro senken.
Laut Bundesgesundheitsministerium sind die Ausgaben der Krankenkassen für die ärztliche Behandlung von 30,6 Milliarden Euro 2009 auf 33,7 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gestiegen. Darauf verweisen die Kassen bei ihrer Ablehnung der Ärzteforderungen. Außerdem stützen sie sich auf eine Studie, nach der die Honorare weit stärker gestiegen sind als die Kosten für die Arztpraxis und neue medizinische Leistungen. Die Ärzte führen eine Gegenstudie ins Feld, nach der es in den Praxen einen Investitionsstau gibt, der nur mit zusätzlichen zwei Milliarden Euro an Honorar zu lösen sei.
Jedes Jahr verhandeln der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die KBV, im sogenannten Bewertungsausschuss über das Gesamthonorar. Das setzt sich aus einer Mengen- und Preiskomponente zusammen und soll Veränderungen im medizinischen Bedarf und der allgemeinen Preisentwicklung aufnehmen.
In den jetzigen Verhandlungen geht es um den Preis der einzelnen Leistung, um den sogenannten Orientierungswert, der wiederum den Punktwert auf Landesebene vorgibt. Für das vergangene und dieses Jahr hat die Bundesregierung diesen Wert auf dem Niveau von 2009 festgeschrieben; die Honorare der Ärzte konnten trotzdem steigen, weil mehr und neue Leistungen verordnet wurden.
Jetzt fordern die Ärzte eine Erhöhung des Orientierungswertes auf 3,85 Cent; die Kassen verlangen hingegen eine Senkung auf 3,25 Cent. In absoluten Zahlen läuft die Forderung der Ärzte auf eine Honorarerhöhung um 3,5 Milliarden hinaus; die Vorstellungen der Kassen würden das Honorar der Ärzte um etwa 2,7 Milliarden Euro senken.
Laut Bundesgesundheitsministerium sind die Ausgaben der Krankenkassen für die ärztliche Behandlung von 30,6 Milliarden Euro 2009 auf 33,7 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gestiegen. Darauf verweisen die Kassen bei ihrer Ablehnung der Ärzteforderungen. Außerdem stützen sie sich auf eine Studie, nach der die Honorare weit stärker gestiegen sind als die Kosten für die Arztpraxis und neue medizinische Leistungen. Die Ärzte führen eine Gegenstudie ins Feld, nach der es in den Praxen einen Investitionsstau gibt, der nur mit zusätzlichen zwei Milliarden Euro an Honorar zu lösen sei.