Bundeswahlleitung
41 Parteien können an Bundestagswahl teilnehmen

An der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können bislang 41 Parteien teilnehmen.

    Der Bundesadler hängt über der Rednerpult im Plenarsaal des Bundestages in Berlin, der Saal ist menschenleer.
    41 Parteien können an der Bundestagswahl teilnehmen. (Getty Images / Sean Gallup)
    Das teilte Bundeswahlleiterin Brand in Wiesbaden mit. Der Wahlausschuss stellte demnach fest, dass zehn Parteien keine Unterschriftenlisten benötigen, weil sie bereits in ausreichender Zahl in Bundestag oder Landtagen vertreten sind. Auch der Südschleswigsche Wählerverband muss dies als Partei einer nationalen Minderheit nicht tun. Für ihn gilt wegen dieses Status' auch die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Bundestag nicht.
    "Die Sonstigen" hatten ebenfalls beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Dem Antrag wurde jedoch nicht stattgegeben, so dass sie nun Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Auch alle übrigen vom Bundeswahlausschuss anerkannten Parteien müssen Unterschriftenlisten vorlegen. Wahlvorschläge können noch bis zum 20. Januar 2025 eingereicht werden.
    Diese Nachricht wurde am 14.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.