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43.000 beglaubigte Unterschriften

" Ja, auf jeden Fall, ich habe nämlich sehr viele aus meinem Bekanntenkreis dazu angeworben, das zu machen. Meine Eltern haben unterschrieben, mein Freund.

Von Ludger Fittkau |
    Es ist schon mal gut, das wir dieses Quorum erreicht haben ,das zeigt einfach, das Menschen bereit sind, etwas dazu zu tun.

    Das ist doch genau das, was eigentlich erhofft worden ist, das freut mich!"

    Große Freude, bei denen die monatelang in gelben oder grünen T-Shirts mit der Aufschrift "Verfassungsschützer" unterwegs waren: Die Protestler gegen Studiengebühren in Hessen. Ein halbes Jahr haben Asten, Gewerkschaften und auch Elterninitiativen gebraucht, um die notwenigen beglaubigten Unterschriften zusammen zu bekommen, die für eine "Verfassungsklage von unten" notwendig sind: Etwas mehr als 43.000 nämlich - ein Prozent aller wahlberechtigten Hessen. Paul Altermeier, Philosophiestudent an der TU-Darmstadt und Aktivist im Protest gegen die Studiengebühren, hatte ursprünglich nicht damit gerechnet, dass die Aktion so lange dauern würde:

    "Selbstverständlich bin ich froh, dass es jetzt geklappt hat. Aber das Ergebnis ist, wenn man davon ausgeht, das in Hessen etwa 170.000 Menschen studieren und bestimmt noch genauso viele in den gymnasialen Oberstufen auf ihr Studium warten, dazu kommen dann noch die Eltern - unter dem Gesichtspunkt ist es natürlich ein ziemlich schwaches Ergebnis. Trotzdem bin ich froh, das wir das geschafft haben und das wir die klage jetzt auf den Weg gebracht haben."

    Die Tücke, das notwendige Quorum für die Klage zu erreichen, lag aber im Detail. Es reichte nämlich nicht, sich einfach nur an einem Infostand in eine Liste einzutragen. Die Unterschrift war in Gegenwart eines Kommunalbeamten einer Meldestelle zu leisten, dazu musste das ausgefüllte Formular für die Verfassungsklage und ein Personalausweis mitgebracht werden. Das er wies sich in der Praxis als hohe Hürde- die nun endlich genommen wurde.

    Nun muss der Hessische Staatsgerichtshof die Klage gegen die Studiengebühren prüfen - parallel haben auch SPD und Grüne im hessischen Landtag gegen das so genannte "Studienbeitragsgesetz" der CDU- geführten Wiesbadener Landesregierung Klage eingereicht.

    Die Klagen beziehen sich auf den Artikel 59 der hessischen Landesverfassung. Demnach ist der Unterricht "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist unentgeltlich". Der Zugang zu Hochschulen sei nicht vom Geld der Eltern, sondern " nur von der Eignung abhängig zu machen". So wollten es die Mütter und Väter der Hessischen Verfassung, die vor genau 60 Jahren verabschiedet wurde.

    Ob die ab Herbst 2007 in Hessen erhobenen Studiengebühren von zunächst 500 Euro pro Semester dem Geist der Verfassung widersprechen, wird nun das höchste Landesgericht Hessens zu beurteilen haben. Eine Entscheidung wird nicht vor dem Spätherbst erwartet.