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50+1-Regel
Der Ball liegt beim Bundeskartellamt

Hasan Ismaik und sein Kampf um die Machtansprüche bei 1860 München. Jetzt hat der jordanische Geschäftsmann Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen die 50+1-Regel eingelegt. Die Behörde müsse nun prüfen, ob dem Fußball eine Sonderrolle zuteil wird, sagt Sportjurist Paul Lambertz im Dlf.

Paul Lambertz im Gespräch mit Jessica Sturmberg | 01.07.2017
    Der jordanische Investor Hasan Ismaik beim Spiel von TSV 1860 München gegen FC St. Pauli.
    Hasan Ismaik hat Beschwerde beim Bundeskartellamt angelegt (dpa/ picture alliance/ Tobias Hase)
    Der Jordanier habe bewusst eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht und keine Klage. "Damit liegt der Ball nun beim Kartellamt", sagt Jurist Lambertz. Das Amt müsse nun feststellen, ob die 50+1-Regel, wonach keine Einzelperson die Stimmenmehrheit in einem Profiklub halten darf, rechtswidrig ist oder nicht.
    DFL als Zünglein an der Waage
    Aus kartellrechtlicher Sicht spreche gegen die Regelung, dass von dritter Seite, nämlich von der DFL, bestimmt werde, dass ein Investor seine Stimmen-Mehrheit, die er aufgrund seiner Einlagen eigentlich hätte, nicht ausüben darf.
    Verfechter der Regelung halten dagegen, dass der Fußball vor sogenannten Finanz-Investoren geschützt werden müsse und nicht zum Renditeobjekt werden darf. "Rechtfertigt der Bereich Fußball eine Sonderstellung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen? Das wird die Frage sein, die das Bundeskartellamt zu bewerten hat", sagte Lambertz.
    Lambertz' Positiv-Beispiele Hopp und Kind
    Schließlich seien Investoren per se nicht schlecht, wie die Beispiele Dietmar Hopp und Martin Kind zeigten, die sich seit Jahrzehnten für die Klubs einsetzten und zum Erfolg beitrügen, meint Lambertz. Von dieser langen Zeitspanne könne bei Hasan Ismaik keine Rede sein.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.