Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

70 Jahre Grundgesetz
Eine Verfassung der Landtage

Das Grundgesetz wurde nicht von Ministern oder Ministerpräsidenten geschrieben, sondern von Vertretern der westdeutschen Landesparlamente und Berlins. Die größte Fraktion kam aus Nordrhein-Westfalen, wo im Landtagsarchiv Historiker Markus Schäfer über die wichtigsten Dokumente des Hauses wacht.

Von Moritz Küpper | 23.05.2019
Historiker Markus Schäfers
Der Historiker Markus Schäfer im Archiv des Landtags von Nordrhein-Westfalen (Moritz Küpper)
Markus Schäfers Weg führt in das Archiv des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Sozusagen in den Bauch des kreisrunden Gebäudes direkt an der Düsseldorfer Ufer-Promenade mit Blick auf den Rhein. Dort lagern die wichtigsten Dokumente des Hauses.
"… öffnet sich jetzt direkt hinter dem Lesesaal der Bibliothek, kommen wir hier zum Landtagsarchiv und hier ist der Bereich des Parlamentsarchiv. Hier werden sämtliche Plenarprotokolle, Aufzeichnungen, Drucksache-Anträge aufbewahrt."
Schäfer, Historiker, seit zwölf Jahren hier beschäftigt, geht zielstrebig zu der großen, mit einer Art Lenkrad verschiebbaren Regal-Konstruktion, öffnet Feld 49A, denn da liegt das, was er sucht:
"Und hier, im Regal, stehen wir vor den Plenarprotokollen auch der ersten Wahlperiode und haben auch einen Band zur 59. Sitzung."
Oft vergessenes Detail
Die Entsendung zum Parlamentarischen Rat. Jene Versammlung, die vor 70 Jahren das Grundgesetz verfasste und die – das wird heutzutage, auch und gerade rund um die Jubiläumsfeierlichkeiten oft vergessen – von entsandten Vertretern der westdeutschen Landtage und aus Berlin erarbeitet worden war. Das Grundgesetz – eine Verfassung der Landtage: Es wurde nicht vom Bund oder von Ministern oder Ministerpräsidenten geschrieben, sondern aus den Landesparlamenten bestimmt – und die größte Fraktion kam dabei aus NRW. Schäfer blättert in dem Buch, die Seiten sind teilweise vergilbt.
"… fand am 6. August statt und Nordrhein-Westfalen entsandte 17 Mitglieder in den Parlamentarischen Rat. Die Mitglieder sind alle im Protokoll aufgelistet und es waren zwei große Fraktionen von der SPD und der CDU, jeweils sechs Abgeordnete, und von der KPD und Zentrum zwei Abgeordnete und ein Mitglied von der FDP, die entsandt worden sind."
Schäfers Finger fährt durch das Buch, 65 Menschen, 61 Männer, vier Frauen, gelten heute als Väter beziehungsweise Mütter des Grundgesetzes:
"Am bedeutendsten ist sicherlich Konrad Adenauer als späterer Präsident."
"Der Parlamentarische Rat beginnt seine Tätigkeit in einer völlig ungewissen Zeit. In einer Zeit der Ungewissheit über Deutschlands Zukunft, ja auch die Zukunft Europas und der Welt ist dunkel und unsicher."
So Adenauer zu Beginn der Arbeit. Der gebürtige Kölner machte später weiter Karriere – als erster und langjähriger Bundeskanzler der Republik. Auch die Umstände des Tagungsortes vor 70 Jahren, nämlich im zoologischen Museum König in Bonn, sind ebenfalls häufig thematisiert worden, damals von Reportern …
"… gleich neben mir sind vielleicht vier bis fünf Herren damit beschäftigt, eine 4,50 Meter lange Giraffe hinter einem großen Holzverschlag verschwinden zu lassen."
…wie heute, wenn beispielsweise die nordrhein-westfälische Landesregierung vor einigen Monate eine Kabinettssitzung eben dort in Bonn abhielt, um daran zu erinnern. Doch nicht nur die Wurzeln der Verfassung liegen in den Ländern, weil das Gründungspersonal von dort stammt, die Bundesländer prägten auch deren Inhalte:
"Also, ich glaube, dass der Föderalismus in unserem Grundgesetz eine riesen Erfolgsgeschichte ist."
André Kuper ist der amtierende Landtagspräsident in Nordrhein-Westfalen. Dem 58-jährigen CDU-Politiker, liegt nicht nur die parlamentarische Demokratie am Herzen, sondern auch deren Ausgestaltung zwischen den Gewalten und zwischen den Ländern:
André Kuper (CDU), Präsident des Landtags von Nordrhein-Westfalen, spricht bei einer Festveranstaltung im Landtag, zum 100 jährigen Ende des Ersten Weltkriegs.
André Kuper (CDU), Präsident des Landtags von Nordrhein-Westfalen (dpa / Christophe Gateau)
"Nach den schlechten Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes den guten Gedanken gemacht: ‚Wie können wir die Macht aufteilen?‘ Und das hat man in idealer Weise geschafft, indem man gesagt hat: ‚Es gibt Kompetenzen an Entscheidungen, die sind beim Bund zu fallen‘, aber es hat auch Kompetenzen wie beispielsweise Bildung, Justiz, innere Sicherheit, wo man endgültige Entscheidungsbefugnisse den Ländern übergeben hat. Und ich denke, dass ist erstmal Ausdruck einer besonderen Vielfalt unseres Landes, es ermöglichte aber auch regionale Besonderheiten stärker hervorzubringen."
Erfolgsgeschichte Grundgesetz
Für die kommende Woche lädt Kuper mal wieder öffentlich zu einem Parlamentsgespräch ein. Titel: "70 Jahre Grundgesetz – In welcher Verfassung ist unsere Demokratie?", bei dem unter anderem der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff auftreten wird. Doch der CDU-Politiker weiß das Jubiläum nicht nur öffentlichkeitswirksam zu inszenieren, sondern – gerade auch in Zeiten, in denen Landesparlamente mitunter Macht und Einfluss abgeben, in denen ihnen – Stichwort Digitalpakt – Kompetenzen abgekauft werden, will Kuper für den Föderalismus werben – und für die Strukturen des Grundgesetzes – , weil …
"… neben der Machtverteilung auch ein stückweit Wettbewerbsgedanken zu fördern. Denn: Wir erleben durchaus auch einen Wettbewerb unter den Ländern, der durchaus konstruktiv ist. Und ich glaube, was auch noch ein Erfolgsfaktor ist: Wenn man sieht, dass bei uns in Deutschland die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund relativ gut funktioniert. Zwar strittig ist, aber gut funktioniert, dann hängt das eben auch damit zusammen, dass über den Föderalismus dieser Zwang zur Zusammenarbeit und dieser Zwang zu einem Gemeinsamen durch die unterschiedlichen Kompetenzverteilungen vorhanden ist."
Historiker Schäfer derweil ist wieder im Lesesaal angekommen: "Hier haben wir jetzt noch die Drucksache vom 16. Mai 1949, in dem die Landesregierung und Ministerpräsident Arnold zu einer Sondersitzung bitten, den Landtag. Dass der Landtag zu einer Sondersitzung zusammentreten sollte, um das Grundgesetz zu beschließen."
Vier Tage später war es damals soweit – auch die Protokolle von damals hat Historiker Schäfer nun vorliegen:
"… und mit großer Mehrheit, mit 153 Stimmen wurde dann das Grundgesetz angenommen."