
Die Angeklagte habe den gegen sie erlassenen Strafbefehl inzwischen akzeptiert und einen Einspruch zurückgenommen, teilte das Amtsgericht Hannover mit. Im Strafbefehl war sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden.
Die 73-Jährige soll sich in einer Mail über das Kontaktformular des Opernhauses abfällig über das Programm geäußert haben. Dabei führte sie nach Angaben des Gerichts die angeblich schlechte Qualität der Aufführungen auf die Zugehörigkeit der Intendantin zum Judentum zurück. Opernintendantin Berman stammt aus einer jüdischen Familie in den USA.