Gesundheit
Ab sofort Mutterschutz nach Fehlgeburt möglich

Schwangere, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz.

    Frau sitzt auf einem weißen Bett und schaut aus dem Fenster. Sie hat lange blonde Haare und eine blaue Bluse an.
    Mutterschutz gibt es nun auch in vielen Fällen für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden. (IMAGO / Zoonar / IMAGO / Zoonar.com / Dmitrii Marchenko)
    Die Gesetzesänderung trat heute in Kraft. Damit erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung zu erholen. Kurz vor der Bundestagswahl hatte die rot-grüne Minderheitsregierung einem entsprechenden Entwurf der Union zugestimmt. Bei Fehlgeburten gab es bislang keinen Anspruch auf Mutterschutz.
    Schätzungen zufolge ereignen sich in Deutschland jährlich etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil - etwa 84.000 - erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.
    Diese Nachricht wurde am 01.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.