
Die Gesetzesänderung trat heute in Kraft. Damit erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung zu erholen. Kurz vor der Bundestagswahl hatte die rot-grüne Minderheitsregierung einem entsprechenden Entwurf der Union zugestimmt. Bei Fehlgeburten gab es bislang keinen Anspruch auf Mutterschutz.
Schätzungen zufolge ereignen sich in Deutschland jährlich etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil - etwa 84.000 - erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.
Diese Nachricht wurde am 01.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.