Ein Beitrag von Sandra Müller
Der Arbeitskreis hatte sich im ersten Jahr eine klar umgrenzte Frage gestellt: Die Frage nach den im Nationalsozialismus aberkannten Doktor-Titeln an der Universität Tübingen. Urban Wiesing, der Vorsitzende des Arbeitskreises zu den Ergebnissen:
Wir sind jetzt in der Lage, anhand der Archivrecherchen zu sagen, dass wir eine vollständige Liste aller aberkannten Doktorate vorlegen können, und ebenso eine vollständige Liste der Revisionen nach 1945.
Demnach sind in 45 Fällen Doktor-Titel aberkannt worden. Über 30 davon wurden bereits 1947 per Senatsbeschluss wieder anerkannt. Namentlich bekannt aber waren die Betroffenen damals nicht. Erst jetzt hat Johannes Wischnath vom Universitätsarchiv eine Liste mit Namen zusammengetragen – Stück für Stück, Name für Name:
Es gibt Einträge in Promotionsbüchern, aber es haben nicht alle Fakultäten ein solches Promotionsbuch. Dann gibt es Akten zu den Einzelfällen, aber keineswegs zu allen Fällen. Sie sehen, dass das relativ kompliziert ist.
Noch komplizierter war die Frage, was mit denen geschehen sollte, die durch den Senatsbeschluss 1947 nicht rehabilitiert worden waren. Urban Wiesing:
Das war eine der großen Schwierigkeiten des Arbeitskreises: Woher nehmen wir die Richtlinie, was in welcher Weise korrigiert werden soll oder nicht. Wir konnten zwei Prinzipien voraussetzen. Erstens, nicht jedes zwischen 1933 und 1945 ergangene Urteil ist automatisch ein Unrechtsurteil, weil es in einem Unrechtsstaat gefällt wurde. Umgekehrt ist nicht jedes formal korrekt gefällte Urteil ist deswegen ein korrektes Urteil und deswegen gültig.
Blieb also nur eine Untersuchung jedes einzelnen Falles. Sieben waren es insgesamt.
Darunter Fälle, bei denen der Titel wegen Homosexualität aberkannt worden war, und solche, bei denen Parteieinrichtungen der NSDAP eine Aberkennung wegen Wirtschaftsdelikten erreicht hatten. Beides seien aus heutiger Sicht politische Motive. Die vier Betroffenen sollen deshalb rehabilitiert werden, empfiehlt der Arbeitskreis den Fakultäten. Nur drei Fälle von Aberkennungen bleiben vorerst unkorrigiert, weil dort sexueller Missbrauch von Kindern und Frauen als Gründe angegeben waren. Das zu überprüfen sei nur mit neuen Akten möglich, so der Arbeitskreis.
Der Arbeitskreis hatte sich im ersten Jahr eine klar umgrenzte Frage gestellt: Die Frage nach den im Nationalsozialismus aberkannten Doktor-Titeln an der Universität Tübingen. Urban Wiesing, der Vorsitzende des Arbeitskreises zu den Ergebnissen:
Wir sind jetzt in der Lage, anhand der Archivrecherchen zu sagen, dass wir eine vollständige Liste aller aberkannten Doktorate vorlegen können, und ebenso eine vollständige Liste der Revisionen nach 1945.
Demnach sind in 45 Fällen Doktor-Titel aberkannt worden. Über 30 davon wurden bereits 1947 per Senatsbeschluss wieder anerkannt. Namentlich bekannt aber waren die Betroffenen damals nicht. Erst jetzt hat Johannes Wischnath vom Universitätsarchiv eine Liste mit Namen zusammengetragen – Stück für Stück, Name für Name:
Es gibt Einträge in Promotionsbüchern, aber es haben nicht alle Fakultäten ein solches Promotionsbuch. Dann gibt es Akten zu den Einzelfällen, aber keineswegs zu allen Fällen. Sie sehen, dass das relativ kompliziert ist.
Noch komplizierter war die Frage, was mit denen geschehen sollte, die durch den Senatsbeschluss 1947 nicht rehabilitiert worden waren. Urban Wiesing:
Das war eine der großen Schwierigkeiten des Arbeitskreises: Woher nehmen wir die Richtlinie, was in welcher Weise korrigiert werden soll oder nicht. Wir konnten zwei Prinzipien voraussetzen. Erstens, nicht jedes zwischen 1933 und 1945 ergangene Urteil ist automatisch ein Unrechtsurteil, weil es in einem Unrechtsstaat gefällt wurde. Umgekehrt ist nicht jedes formal korrekt gefällte Urteil ist deswegen ein korrektes Urteil und deswegen gültig.
Blieb also nur eine Untersuchung jedes einzelnen Falles. Sieben waren es insgesamt.
Darunter Fälle, bei denen der Titel wegen Homosexualität aberkannt worden war, und solche, bei denen Parteieinrichtungen der NSDAP eine Aberkennung wegen Wirtschaftsdelikten erreicht hatten. Beides seien aus heutiger Sicht politische Motive. Die vier Betroffenen sollen deshalb rehabilitiert werden, empfiehlt der Arbeitskreis den Fakultäten. Nur drei Fälle von Aberkennungen bleiben vorerst unkorrigiert, weil dort sexueller Missbrauch von Kindern und Frauen als Gründe angegeben waren. Das zu überprüfen sei nur mit neuen Akten möglich, so der Arbeitskreis.