
Der Vermittlungsausschuss hatte sich erst am Mittwochabend darauf verständigt.
Der Einigung zufolge sollen Videoverhandlungen möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ein Richter kann sie gestatten oder anordnen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Der Einigung zufolge sollen Videoverhandlungen möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ein Richter kann sie gestatten oder anordnen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die Abgeordneten beschlossen zudem ein Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung. Ab 2028 sollen Bürger über ein digitales Konto einen verbindlichen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes bekommen. Bisher können nur wenige Behördengänge digital erledigt werden.
Diese Nachricht wurde am 14.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.