Deutscher Bundestag
Abgeordnete bringen Antrag zur Abschaffung des Paragrafen 218 ein

Im Deutschen Bundestag hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen Antrag auf die Neuregelung des Paragrafen 218 zur gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen eingebracht.

    Die Erklärung des Paragrafen 218 in einem Duden.
    Im Bundestag wurde ein Antrag auf Neuregelung des Paragrafen 218 eingebracht. (Bernd Weißbrod / dpa / Bernd Weißbrod)
    Demnach sollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche der Schwangerschaft nicht mehr strafbar sein. Die Beratungspflicht für Frauen bleibt nach dem Willen der Antragsteller aber bestehen. Die Kosten des Abbruchs sollen von den Krankenkassen übernommen werden.
    Der Antrag einer Gruppe von Frauen von SPD, Grünen und der Linken wird nach deren Angaben von insgesamt 236 Abgeordneten unterstützt. Die SPD-Parlamentarierin Wegge sagte, mit den Änderungen würden Frauen entkriminalisiert. Der Schutz des ungeborenen Lebens stehe aber weiterhin an erster Stelle.
    Im April hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission die Entkriminalisierung von Abtreibungen im frühen Stadium der Schwangerschaft empfohlen.
    Diese Nachricht wurde am 14.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.