
Laut Gesetzentwurf soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 50 Gramm zum Eigenkonsum erlaubt werden. In der eigenen Wohnung dürften zudem drei Cannabispflanzen angebaut werden. Verboten bliebe indes der öffentliche Konsum unter anderem in Schulen und Sportstätten sowie in einer Entfernung von 100 Metern Luftlinie zu deren Eingangsbereich. Ab Juli sollen dann Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau möglich werden. Später soll eine erste Bewertung folgen, wie sich die Änderungen auf den Kinder- und Jugendschutz auswirken. Die Pläne hatten im Vorfeld sowohl Kritik als auch Zustimmung ausgelöst. Die Abgeordneten sollen namentlich abstimmen.
Zwar muss das Gesetz auch noch abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es in der Länderkammer aber nicht.
Diese Nachricht wurde am 23.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.