
Die Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken präsentierten im Plenum einen entsprechenden Antrag. Die Widerspruchslösung sieht vor, dass grundsätzlich jeder als Organspender gilt, sofern er dem nicht ausdrücklich widerspricht. Dem neuen Antrag zufolge soll dies für volljährige und einwilligungsfähige Menschen gelten. Bei Minderjährigen entscheiden die Angehörigen. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Im Bundestag gibt es auch eine Gruppe, die sich gegen die Widerspruchsregelung positioniert hat.
Derzeit dürfen in Deutschland nach dem Tod einer Person Organe nur dann zum Zweck einer Spende entnommen werden, wenn sie oder deren nächste Angehörige dem zugestimmt haben. Bereits 2020 hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung abgelehnt.
Diese Nachricht wurde am 07.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
