Donnerstag, 09. Mai 2024

Wegen Maskenaffäre
Abgeordnetenbestechung soll schärfer bestraft werden

Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll künftig schärfer bestraft werden. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vereibarten einen Gesetzentwurf, der für solche Fälle bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht. Das soll auch dann gelten, wenn Abgeordnete ihre Stellung und ihre Beziehungen nutzen, die sie ihrem Mandat zu verdanken haben, um nebenbei Geschäfte zu machen. Erreicht werden soll dies durch eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs.  

22.02.2024
    Illustration: Geldscheine fallen auf einen Politiker am Rednerpult.
    Geht es nach den Ampelfraktionen soll der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung weiter gefasst werden. (imago / Westend61 / Gary Waters)
    Dieses sieht bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassieren, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag. Nun soll die Strafbarkeit auf Fälle ausgeweitet werden, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben. 

    Anlass für Gesetzesverschärfung sind "Masekndeals"

    SPD, Grüne und FDP reagieren mit der geplanten Gesetzesverschärfung vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie Millionenprovisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage nicht bestraft werden. Das soll sich nun ändern.
    Ein anderes Beispiel ist die sogenannte Aserbaidschan-Affäre. Zwei ehemalige Unionsabgeordnete müssen sich gerade wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern vor Gericht verantworten, weil sie Zahlungen aus Aserbaidschan erhalten haben sollen. Ziel der Zahlungen sei die Beeinflussung von Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gewesen. 

    "Missbrauch des Mandats daf nicht ungestraft bleiben"

    "Die Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Fechner, zu der geplanten Gesetzesverschärfung. Sein FDP-Kollege Thomae betonte: "Wer sein Mandat missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft davonkommen. Das soll künftig nicht nur bei der direkten Ausübung des Mandats gelten, sondern auch dann, wenn die Stellung als Mandatsträger außerhalb des Parlaments für den eigenen Profit genutzt wird." Die Grünen-Rechtspolitikerin Bayram sprach von einem "Schmiergeld-Paragrafen» und ergänzte: "Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss."
    Aus der Unionsfraktion kamen zurückhaltende bis ablehnende Signale. "Handlungsbedarf sehe ich jetzt in diesem Bereich nicht", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Frei (CDU). Er wies darauf hin, dass nach der Maskenaffäre schon das Abgeordnetengesetz grundlegend verändert worden sei. 
    SPD, Grüne und FDP hatten in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Regeln zu verschärfen. Dass dies bislang auf sich warten ließ, führte wiederholt zu Kritik. So verharrte Deutschland im "Korruptionswahrnehmungsindex 2023" der Organisation Transparency International zuletzt auf Platz neun - unter anderem weil es weiterhin Schlupflöcher bei der strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordnetenbestechung gebe.
    Diese Nachricht wurde am 20.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.