Eine entsprechende Verfassungsänderung beschloss das Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit. Sowohl die Regierungsfraktionen CDU und SPD als auch die oppositionellen Grünen und Linken votierten für die sogenannte Richteranklage. Die AfD stimmte dagegen. Bisher gehörte Berlin zu den wenigen Bundesländern, in denen es dieses Instrument nicht gab.
Verstößt ein Berliner Richter in seinem Amt oder außerhalb gegen das Grundgesetz oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes, kann das Abgeordnetenhaus nunmehr das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dort kann das Parlament beantragen, den Betroffenen in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen oder ihn zu entlassen.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.