Gerichtsentscheidung
Abgeschobene jesidische Familie muss nicht nach Brandenburg zurückgeholt werden

Die Abschiebung einer jesidischen Familie in den Irak vor gut zwei Wochen war rechtmäßig.

    Auf dem Gelände des Leipziger Flughafen stehen zwei Flugzeuge und ein Polizeiauto
    Am 22. Juli 2025 wurden insgesamt 43 Menschen vom Leipziger Flughafen aus in den Irak abgeschoben - darunter auch die jesidische Familie. (picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt)
    Das hat das Verwaltungsgericht Potsdam in einem Eilverfahren entschieden. Der Beschluss sei nicht anfechtbar, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Familie mit vier minderjährigen Kindern hatte mehrere Jahre in Brandenburg gelebt und war seit 2023 ausreisepflichtig. Zeitgleich zu ihrer Abschiebung am 22. Juli hob das Verwaltungsgericht die Ausreisepflicht auf. Die SPD-geführte Landesregierung stellte nach Protestaktionen eine Rückholung der gut integrierten Familie in Aussicht.
    Das Gericht erklärte, die Entscheidung vom Tag der Abschiebung spiele keine Rolle mehr. Aktuell gebe es im Irak keine beachtliche individuelle Bedrohung der Familie und auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine aktuelle Gruppenverfolgung von Jesiden. Im Jahr 2014 hatten Anhänger der Terrormiliz IS Gräueltaten an der religiösen Minderheit verübt, die die Bundesrepublik inzwischen als Völkermord anerkennt.
    Diese Nachricht wurde am 08.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.