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Ablösegebühren beim Wechsel der Telefongesellschaft sollen sinken

Im Streit um Ablösegebühren für den Wechsel der Telefongesellschaft haben die privaten Telefonanbieter einen vorläufiger Kompromiß mit der Deutschen Telekom AG gefunden. Bis zum 31. Januar soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe Wege finden, die Kosten zu minimieren. Über die endgültige Regelung wird dann die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation entscheiden.

Peter Welchering, Alexander Radwan, Ulrich Lissek, Reinhard Kowalewski |
    Die Behörde hatte die Kontrahenten Mannesmann Arcor, Otelo, Deutsche Telekom und Viag Intercom am Montag zu einem "Runden Tisch" eingeladen. Allerdings konnte man sich dort nicht endgültig einigen. Alexander Radwan von Viag Intercom: "Die Arbeitsgruppe, die jetzt bis zum 31. Januar tagt, soll herausfinden, welche Kosten beim Wechsel wirklich entstehen." Die Telekom hatte ihre Ankündigung, für einen dauerhaften Wechsel zu einem alternativen Anbieter eine Gebühr von 95 Mark zu erheben, mit dem hohen technischen Aufwand begründet. Telekom-Mitarbeiter Ulrich Lissek: "Wir müssen hier auch an den Kundenschutz denken. Sonst könnte es zu Fehlern kommen, wie sie in den USA in den letzten Jahren auftauchten: Kunden telefonierten auf einmal über einen ganz anderen Wettbewerber als vorgesehen." Besonders die sogenannte Pre-Selection, also die ständige Auswahl einer anderen Gesellschaft für Ferngespräche, sei mit erheblichen Umstellungen in Verwaltung und Technik verbunden. "Hier entstehen natürlich Kosten, die in irgendeiner Weise weitergegeben werden müssen", sagte Lissek im Deutschlandfunk. Er nennt Beispiele aus Finnland und den USA, wo die Pre-Selection mit 100 bis 300 Mark deutlich teurer sei, als die Telekom geplant hatte. Reinhard Kowalewski von Otelo hält dagegen, daß durch eine weitgehende Computerisierung der Vorgang weniger als zehn Mark kosten müsse: "Wir wollen diese viel zu komplizierten Prozesse vereinfachen und entschlacken. Dann wird der Regulierer sicherlich im Interesse der Kunden für einen relativ niedrigen Tarif sorgen." Bis zu einer Genehmigung durch die Regulierungsbehörde darf die Telekom keine Wechselgebühr erheben. [Quellen: Peter Welchering, Alexander Radwan, Ulrich Lissek, Reinhard Kowalewski]