Samstag, 18. Mai 2024

Bericht der Aufarbeitungskommission
Kein strafrechtliches Fehlverhalten von Ex-Präsident Hörmann in DOSB-Affäre

Ein anonymer Brief sorgte im Mai 2021 für Unruhe im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Im Brief war von einer "Kultur der Angst" im Verband die Rede, Präsident Alfons Hörmann trat daraufhin bei den Neuwahlen nicht mehr an. Eine Aufarbeitungskommission hat jetzt den Umgang des damaligen Präsidiums und Vorstands mit diesem Brief untersucht.

Von Andrea Schültke | 19.10.2022
Das Logo des Deutschen Olympischen Sportbundes.
DOSB Präsident Thomas Weikert und der gesamte Vorstand stellen sich bei der 19. Mitgliederversammlung geschlossen zur Wiederwahl. (picture alliance / dpa-Zentralbild / Britta Pedersen)
Chaotische, missglückte Krisenbewältigung, keine Selbstkritik, Beratungsresistenz: So beschreiben die beiden Kommissionsmitglieder, Christa Thiel und Clemens Basdorf das Handeln der DOSB-Führung im Umgang mit dem Brief. In dem anonymen Schreiben war das Verhalten und der Führungsstil des damaligen Verbandspräsidenten Alfons Hörmann kritisiert worden. In der Verbandszentrale herrsche eine „Kultur der Angst“.
Für die Juristin Thiel und ihren Fach-Kollegen Basdorf ist der Brief „anrüchig“, weil sich niemand dazu bekannt habe. Die darin aufgestellten Behauptungen seien allerdings strafrechtlich nicht relevant. Dass eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeitenden dahinter steht erscheint den beiden Kommissionsmitgliedern „nicht unrealistisch“. Der damalige DOSB-Präsident Alfons Hörmann sei „im Tandem“ mit der ehemaligen Vorstandsvorsitzen Veronika Rücker getrieben gewesen von der fixen Idee, den oder die Urheberin des Schreibens ausfindig zu machen.

Ungenaue Angaben zu tatsächtlichen Beratungs- und Anwaltskosten

Zu diesem Zweck seien diverse Spezialkanzleien und Beratungsagenturen beauftragt und sogar ein Sprachgutachten erstellt worden. Den für diese Dienstleistungen aufgewendeten Betrag aus DOSB-Mitteln beziffert der Bericht mit „deutlich mehr als 700 000 Euro“ und bewertet das als „bedenkliches Ausmaß“. Ein „strafrechtliches Fehlverhalten“ im Agieren der Führungsgremien sieht die Kommission darin nicht.
Wie hoch die Summe an Kosten, die die ehemalige DOSB-Führung im Umgang mit dem anonymen Brief ausgegeben hat, tatsächlich ist, bleibt unklar. Die Seiten des Berichts mit den Auflistungen der Berater-Honorare und Abrechnungen sind komplett geschwärzt.