
Damit könnte die bisherige Ausnahmeregelung in den europäischen Datenschutzrichtlinien bis April 2028 schon bald wieder in Kraft treten. Sie ermöglicht es den Social-Media-Unternehmen, in den Chat-Nachrichten mit automatisierten Programmen nach Inhalten sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu suchen - und zwar freiwillig und ohne Anlass. Das Parlament forderte allerdings Änderungen an dem Vorschlag. Nötig ist noch die Zustimmung der Mitgliedsstaaten, die den Schritt als Überganglösung bis zu einer Neurelegung befürworten.
Ausnahmeregelung im April ausgelaufen
Die Ausnahmeregelung war im April ausgelaufen. Eine Verlängerung war im EU-Parlament zunächst zwei Mal gescheitert, weil die Kontrollen nach Ansicht der meisten Abgeordneten nur bei konkretem Verdacht erlaubt werden sollten. Parlamentspräsidentin Metsola hatte sich beim letzten EU-Gipfel im Juni aber noch einmal für eine Verlängerung eingesetzt. Die EU-Mitgliedstaaten befürworteten dies und veranlassten damit das erneute Votum im Europaparlament, das im Eilverfahren stattfand.
"Abstimmung durch die Hintertür"
Abgeordneten aus mehreren Fraktionen kritisierten, eine Entscheidung des Parlaments sei durch die Hintertür erneut zur Abstimmung gekommen. Vor allem Abgeordnete der konservativen Parteien hatten dagegen argumentiert, die bisherige Rechtslücke gefährde das Kindeswohl. Datenschützer lehnen die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen als eine anlasslose Massenkontrolle ab, die zudem beim Schutz von Kindern ineffektiv sei. Die Internet-Konzerne hatten die fehlende Rechtsgrundlage bemängelt. Google, Meta, Microsoft und Snap hatten angekündigt, bei ihren Messengerdiensten weiterhin freiwillige Maßnahmen zum Kinderschutz zu ergreifen.
Diese Nachricht wurde am 09.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
