
Außerdem wolle man der Opposition ausreichend Zeit für die parlamentarische Beratung einräumen. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss auf Antrag der Ampel-Parteien die für morgen geplante abschließende Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss abgesagt. Damit fehlt die Grundlage für die abschließende Beschlussfassung im Plenum des Bundestags in der kommenden Woche. Dort sollte am 1. Dezember eigentlich die Schlussabstimmung zu dem Etat stattfinden.
Öffentliche Erklärung von Scholz gefordert
Die Unionsfraktion verlangt von Bundeskanzler Scholz möglichst rasch eine Regierungserklärung zur Haushaltskrise. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf einen Brief des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Frei, an Kanzleramtschef Schmidt. Als Termin schlägt der CDU-Politiker in dem Schreiben die nächste Bundestagssitzung am 28. November vor. Auch Linksfraktionschef Bartsch forderte Scholz auf, öffentlich zur Haushaltskrise Stellung zu nehmen.
Unklar, wann Haushalt beschlossen wird
Es ist fraglich, ob der Bundestag damit noch in diesem Jahr einen Haushalt für 2024 beschlossen werden kann. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung 60 Milliarden Euro gestrichen hatte, weil die Übertragung nicht genutzter Corona-Kredite auf den Klimafonds verfassungswidrig war. Das Geld fehlt der Regierung nun. Hinzu kam, dass nach dem Gerichtsurteil auch der Wirtschafts- und Stabilisierungfonds fragwürdig wurde.
Haushaltssperre auf Wirtschafts-Stabilisierungsfonds Energie ausgeweitet
Die Bundesregierung hatte die Teilsperrung des Haushalts noch einmal erweitert. Nun ist auch der Wirtschafts-Stabilisierungsfonds betroffen, aus dem die sogenannten Energiepreisbremsen finanziert werden, heißt es in einem Schreiben des Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Gatzer, an die anderen Ministerien. Auszahlungen sind demnach nur noch mit einer Genehmigung durch das Finanzministerium zulässig. Die Gelder für die Preisbremsen in diesem Jahr können nach Informationen des Deutschlandfunks dennoch fließen.
Am Montag hatte das Finanzministerium die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen gestoppt - und zwar für alle Ministerien. Das bedeutet, dass für die kommenden Jahre keine Finanzierungszusagen gemacht werden dürfen. Im Gegensatz dazu stehen Zahlungsermächtigungen. Sie gelten für tatsächliche Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr und sind nicht betroffen.
Diese Nachricht wurde am 22.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.