
Die Vorlagen aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zielen darauf ab, die Nutzung der elektronischen Patientenakte flächendeckend auszuweiten sowie Gesundheitsdaten besser für die Forschung nutzbar zu machen. Bislang wird die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen genutzt. Künftig soll sie zum Normalfall werden, wobei die Patienten dem widersprechen können.
Diese Nachricht wurde am 14.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.