
Es soll Frauen und Kindern, die Gewalt erfahren, einen rechtlichen Anspruch auf Beratung und Schutz einräumen. Geplant ist, dass Betroffene vom Jahr 2032 an kostenfrei und bundesweit Hilfen in Anspruch nehmen können. Dafür will die Bundesregierung insgesamt 2,6 Milliarden Euro bereitstellen. Im Gegenzug sind die Bundesländer verpflichtet, für ein ausreichendes Unterstützungsangebot zu sorgen: Aktuell fehlen allein 14.000 Plätze in Frauenhäusern.
Zu den rund 60 Punkten auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung gehören unter anderem auch höhere Renten für SED-Opfer, eine bessere Versorgung durch Hausärzte und eine Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten.
Diese Nachricht wurde am 14.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
