
Abgestimmt wird in getrennten und geheimen Wahlgängen über den von der Unionsfraktion vorgeschlagenen Kandidaten Spinner und über die von der SPD nominierten Kandidatinnen Brosius-Gersdorf und Kaufhold. Brisant ist, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist. Sind alle Abgeordneten anwesend, sind dafür Stimmen von AfD oder Linken notwendig. Die AfD-Fraktionsspitze hat ihren Abgeordneten empfohlen, den Kandidaten der Union zu wählen. Die Linke lehnt eine Zustimmung bislang ab. Es könnte also zum ersten Mal ein Verfassungsrichter nur durch Zustimmung der AfD gewählt werden. Zudem ist offen, ob alle Unions-Abgeordneten die Kandidatinnen der SPD mittragen, da es Diskussionen über Haltungen der Rechtswissenschaftlerin Brosius-Gersdorf gab.
Scheitert eine der Wahlen im Bundestag, könnte stattdessen der Bundesrat über die Richterstelle entscheiden.
Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.