Bundestag
Abstimmung über neue Verfassungsrichter - Zwei-Drittel-Mehrheit nötig

Der Bundestag entscheidet heute über die Neubesetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht.

    Ein Blick von der Seite in den Plenarsaal des Bundestags.
    Der Bundestag stimmt über die Neubesetzung von drei Richterposten im Verfassungsgericht ab. (dpa / Michael Kappeler)
    Abgestimmt wird in getrennten und geheimen Wahlgängen über den von der Unionsfraktion vorgeschlagenen Kandidaten Spinner und über die von der SPD nominierten Kandidatinnen Brosius-Gersdorf und Kaufhold. Für die Wahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Sind alle Abgeordneten anwesend, sind dafür Stimmen von AfD oder Linken notwendig. Die AfD-Fraktionsspitze hat ihren Abgeordneten empfohlen, den Kandidaten der Union zu wählen. Die Linke lehnt eine Zustimmung bislang ab. Es könnte also zum ersten Mal die Wahl eines Verfassungsrichters nur durch Zustimmung der AfD zustande kommen. Zudem ist offen, ob alle Unions-Abgeordneten die Kandidatinnen der SPD mittragen, da es Diskussionen über Haltungen der Rechtswissenschaftlerin Brosius-Gersdorf gab. Scheitert eine der Wahlen im Bundestag, entscheidet stattdessen der Bundesrat über die Richterstelle.
    Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.