
Der geplanten Reform zufolge wären mehrere Staatsangehörigkeiten erlaubt. Einbürgerungen sollen früher als bisher nach acht Jahren möglich sein. Grundsätzlich erhält die Staatsbürgerschaft nur, wer seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Es gibt allerdings Ausnahmen - etwa für sogenannte "Gastarbeiter", die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind, oder für DDR-Vertragsarbeiter. Das Gesetz soll zudem das nötige Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung konkretisieren.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Throm, sprach von einem "Staatsangehörigkeits-Entwertungsgesetz". Im Deutschlandfunk kritisierte er, kürzere Fristen könnten eine gelungene Integration nicht sicherstellen. Die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Alabali-Radovan (SPD), entgegnete, die Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft bleibe weiterhin hoch. Jedoch wolle Deutschland ein modernes Einwanderungsland sein und sich um Fachkräfte aus dem Ausland bemühen. Im Wettbewerb mit anderen Staaten liege man da weit zurück.
Diese Nachricht wurde am 19.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.