
Die Abgeordneten stimmen nach zweiter und dritter Lesung über die Reform des Gewaltschutzgesetzes ab. Auf Anordnung eines Gerichts sollen Täter, gegen die schon ein Annäherungsverbot verhängt wurde, künftig zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden können. Laut dem Bundesjustizministerium geht es vor allem um einen besseren Schutz für Frauen. Bei Partnerschaftsgewalt sind demnach fast 80 Prozent der Opfer weiblich.
Diese Nachricht wurde am 08.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
