
Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für einen Änderungsantrag zu einem Gesetzespaket. Bisher sind in England und Wales Abtreibungen ähnlich wie in Deutschland grundsätzlich strafbar. Sie werden aber bis zur 24. Woche nicht strafrechtlich verfolgt und sind damit möglich.
Mit dem neuen Gesetz soll die Gefahr von Ermittlungen, Verhaftungen, strafrechtlicher Verfolgung oder Inhaftierung der betroffenen Frauen aus dem Weg geräumt werden. Die 24-Wochen-Frist soll dabei weiterhin bestehen bleiben, genauso wie die Pflicht, die Zustimmung zweier Ärztinnen oder Ärzte vorzuweisen. Medizinisches Personal, das gegen das Gesetz verstößt, oder auch Partner, die versuchen, eine Schwangerschaft zu beenden, können weiterhin strafrechtlich belangt werden.
Diese Nachricht wurde am 18.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.