
Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte in Berlin, man könne laufende gerichtliche Verfahren in den USA nicht kommentieren. Die Regierung setze weiterhin darauf, dass eine für beide Seiten gute Lösung in den Verhandlungen zwischen der EU und den USA erzielt werde. Auch die für Handelspolitik zuständige EU-Kommission wollte die Gerichtsentscheidung zunächst nicht kommentieren.
Das Bundesgericht für internationalen Handel in New York hatte der US-Regierung untersagt, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Die politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Gerichtsentscheidung sind derzeit kaum absehbar. Die Regierung in Washington legte umgehend Berufung ein.
Diese Nachricht wurde am 29.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.