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Bundestag
Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen

Der Bundestag hat die Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen.

    Berlin: Eine Plenardebatte im Bundestag.
    Bundestag (Jessica Lichetzki / dpa / Jessica Lichetzki)
    Das Parlament billigte die Änderungen mit den Stimmen der Regierungskoalition. Die Opposition votierte dagegen. Mit der Neuerung wird künftig bei der Erreichung der Klimaziele die Bundesregierung als Ganzes in die Pflicht genommen und nicht mehr die einzelnen Ministerien. So sollen Ministerien, die Ziele in ihrem Bereich verfehlen, nicht mehr zu sogenannten Sofortprogrammen verpflichtet werden. Sattdessen kann ein anderer Bereich mit einer geringeren CO2-Bilanz die Verfehlung ausgleichen.
    Die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP hatten sich erst vorige Woche nach langwierigen Verhandlungen über die Reform verständigt. Ein Antrag des CDU-Abgeordneten Heilmann, die Abstimmung mit einer einstweiligen Anordnung zu stoppen, war vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
    Zuvor hatte das Parlament das sogenannte Solarpaket I ebenfalls mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen. Die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht unter anderem bürokratische Vereinfachungen bei Balkonkraftwerken und eine bessere Vergütung von Solarstrom vor.
    Diese Nachricht wurde am 26.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.